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Dienstcode: 3123

Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE)

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Beschreibung

Die „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ (EEVE) ist eine Erklärung über die wirtschaftliche Lage, d.h. in diesem Dokument werden Einkommens- und Vermögensdaten einer Person zusammengeführt. Sie stellt für viele Leistungen des Landes die Grundlage dar und daher müssen die Bürger diese Erklärung abgeben, wenn sie um bestimmte finanzielle Leistungen oder Tarifvergünstigungen ansuchen: Leistungen im EEVE-System.

Die Erklärung ist personenbezogen und muss daher für jedes Mitglied Ihrer Familiengemeinschaft separat abgegeben werden. Die Familiengemeinschaft kann je Leistung, um die angefragt wird, unterschiedlich sein. Sie können die EEVE selbständig direkt online über den Online-Dienst my CIVIS ausfüllen oder sich an ein Patronat oder Steuerbeistandszentrum (CAAF) wenden. Der Dienst dieser zuständigen Schalter ist kostenlos.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Bürger oder Bürgerinnen. 


Voraussetzungen

Sie müssen volljährig sein, um die EEVE ausfüllen zu können. Bei Minderjährigen kann die EEVE nur von den Personen erstellt oder beantragt werden, die die elterliche Verantwortung ausüben oder von einem oder einer Sachwalter/in. 

Für einige finanzielle Leistungen bzw. Tarifvergünstigungen ist es - zusätzlich zur EEVE jedes einzelne Mitglied der Familiengemeinschaft – erforderlich, ein weiteres Dokument vorzulegen: die Bescheinigung über den Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL). Die FWL kann erst beantragt werden, nachdem die EEVE aller Mitglieder Ihrer Familiengemeinschaft vollständig ausgefüllt worden sind.



So wird es gemacht

Wenden Sie sich an die Patronate und Steuerbeistandszentren (CAAF) der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände und anderer Organisationen. Diese Organisationen verfügen über ein dichtes Netz an Schaltern in ganz Südtirol und bieten Ihnen auch eine kostenlose Beratung zu diesem Thema an;

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit, die Sie in den oben genannten Dateien finden.

Alternativ können Sie die Erklärung direkt online über den Online-Dienst my CIVIS ausfüllen, indem Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den Button zum Online-Dienst my CIVIS, den Sie am Ende dieser Dienstbeschreibung finden. Melden Sie sich an und Sie werden direkt zur Ausfüllung der Erklärung weitergeleitet;

  2. Nachfolgend finden Sie die Anleitungen zum Ausfüllen des Online-Erklärungsformulars: Anleitung – EEVE-Formular – Einkommen 2023 und Anleitungen – EEVE-Formular – Einkommen 2024;

  3. Geben Sie die erforderlichen Daten ein und drucken Sie Ihre EEVE aus.

Sie können die Einreichung der EEVE auch an eine andere Person Ihrer Familiengemeinschaft delegieren, indem Sie das Formular zur Delegierung ausfüllen: EEVE – Vollmacht.


So geht es weiter

Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie umgehend Ihre EEVE.


Zeiten und Fristen

Seit dem 1. Juli 2025 ist das Programm EEVE 2024 zum Ausfüllen der EEVE-Erklärung 2024 online verfügbar.

Sie können die Erklärung jederzeit ausfüllen, jedoch in jedem Fall vor Einreichung eines Antrags für die oben genannten Leistungen.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an ein Patronat oder Steuerbeistandszentrum (CAAF) der Gewerkschaften wenden. Allgemeine Informationen finden Sie zudem auf der Website der Abteilung Soziales.

Die Daten welches Einkommensjahr muss ich für die Erklärung angeben?

Für Gesuche, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni gestellt werden, werden die Einkommen des zweitvorangegangenen Jahres berücksichtigt. Für Gesuche, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember gestellt werden, werden die Einkommen des Vorjahres berücksichtigt. Das Datum des Antrags um die gewünschte finanzielle Leistung oder die Tarifbegünstigung bestimmt also, welche Daten welches Einkommensjahres sie angeben müssen.

Beispiel: Wenn Sie im Juli 2025 eine Leistung beantragen möchten (z.B. um Rückvergütung für kurative oder prothetische Zahnleistungen), müssen Sie die EEVE für das Einkommen des Jahres 2024 vorlegen.

Wenn Sie hingegen das Ansuchen um die gewünschte Leistung bereits im Juni 2025 abgeben müssen, dann müssen Sie die EEVE für das Einkommen des Jahres 2023 vorlegen.

Eine Ausnahme bilden die Leistungen der Wohnbauförderung: Dafür benötigen Sie die EEVE der letzten zwei Jahre für jedes Familienmitglied. Beispiel: Wenn Sie im Juli 2025 eine solche Leistung beantragen möchten, müssen Sie die EEVE der Jahre 2024 und 2023 eines jeden Familienmitglieds vorlegen.

Welche privaten Stellen kann ich aufsuchen, um ein Ansuchen zu stellen und Informationen zu erhalten?

In dieser Datei finden Sie alle privaten Stellen für Auskünfte und die Abgabe der EEVE, aktualisiert im April 2026: Patronate und Steuerbeistandszentren (CAAF).

Für welche Leistungen brauche ich die EEVE?

Die wichtigsten Leistungen, für welche die EEVE abgegeben werden muss, sind:

Wo finde ich Informationen über EEVE in Leichter Sprache?

Zur Seite in Leichter Sprache.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen