Wo finde ich weitere Informationen?
Für weitere Informationen können Sie sich direkt an ein Patronat oder Steuerbeistandszentrum (CAAF) der Gewerkschaften wenden. Allgemeine Informationen finden Sie zudem auf der Website der Abteilung Soziales.
Die Daten welches Einkommensjahr muss ich für die Erklärung angeben?
Für Gesuche, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni gestellt werden, werden die Einkommen des zweitvorangegangenen Jahres berücksichtigt. Für Gesuche, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember gestellt werden, werden die Einkommen des Vorjahres berücksichtigt. Das Datum des Antrags um die gewünschte finanzielle Leistung oder die Tarifbegünstigung bestimmt also, welche Daten welches Einkommensjahres sie angeben müssen.
Beispiel: Wenn Sie im Juli 2025 eine Leistung beantragen möchten (z.B. um Rückvergütung für kurative oder prothetische Zahnleistungen), müssen Sie die EEVE für das Einkommen des Jahres 2024 vorlegen.
Wenn Sie hingegen das Ansuchen um die gewünschte Leistung bereits im Juni 2025 abgeben müssen, dann müssen Sie die EEVE für das Einkommen des Jahres 2023 vorlegen.
Eine Ausnahme bilden die Leistungen der Wohnbauförderung: Dafür benötigen Sie die EEVE der letzten zwei Jahre für jedes Familienmitglied. Beispiel: Wenn Sie im Juli 2025 eine solche Leistung beantragen möchten, müssen Sie die EEVE der Jahre 2024 und 2023 eines jeden Familienmitglieds vorlegen.
Welche privaten Stellen kann ich aufsuchen, um ein Ansuchen zu stellen und Informationen zu erhalten?
In dieser Datei finden Sie alle privaten Stellen für Auskünfte und die Abgabe der EEVE, aktualisiert im April 2026: Patronate und Steuerbeistandszentren (CAAF).
Für welche Leistungen brauche ich die EEVE?
Die wichtigsten Leistungen, für welche die EEVE abgegeben werden muss, sind:
Wo finde ich Informationen über EEVE in Leichter Sprache?
Zur Seite in Leichter Sprache.