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Dienstcode: 3063

Antrag um Stellungnahme für Veranstaltungen in Schutzgebieten

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Beschreibung

Sie können ein Gutachten für die Durchführung einer Veranstaltung in einem Schutzgebiet der Provinz Bozen beantragen.

Die Veranstaltung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie hält die Schutzbestimmungen des betreffenden Schutzgebiets ein.
  • Sie beachtet die Schutzbestimmungen für Flora, Fauna, Lebensräume und Landschaft.
  • Sie steht nicht im Widerspruch zu den Managementplänen der betroffenen Schutzgebiete.

Bitte beachten Sie: Für die Biotope Kalterer See, Castelfeder, Montiggler Seen, Frühlingstal und Gravenon müssen Sie das Formular aus dem Dienst für Ermächtigung von Veranstaltungen in Schutzgebieten ausfüllen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die eine Veranstaltung in einem Schutzgebiet Südtirols organisieren möchten. Ausgenommen sind die Biotope Kalterer See, Castelfeder, Montiggler Seen, Frühlingstal und Gravenon.


Was benötigen Sie

Um das Gutachten zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro beilegen.

Von der Stempelsteuer befreit sind alle laut Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sowie Anträge, die über die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften eingereicht werden.

Zur Entrichtung der Stempelsteuer tragen Sie im entsprechenden Feld des Formulars die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke ein. Alternativ können Sie das Formular F23 verwenden und den ausgefüllten und eingescannten Vordruck dem Antrag beilegen (ABGABENKENNZAHL = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).



So geht es weiter

  1. Das Amt für Natur prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen und stellt ein positives Gutachten aus;
  2. wenn Sie ein positives Gutachten erhalten, können Sie die Veranstaltung durchführen;
  3. Die Ausstellung eines positiven Gutachtens für die Durchführung der Veranstaltung berechtigt nicht zur Zufahrt mit Fahrzeugen in das Schutzgebiet und auch nicht zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern. Etwaige entsprechende Ermächtigungen müssen mit den jeweiligen Formularen beantragt werden und können von den zuständigen Ämtern erst nach Erhalt eines positiven Gutachtens zu diesem Antrag erteilt werden.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Ermächtigt das Gutachten auch zur Zufahrt mit Kraftfahrzeugen und / oder zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern?

Nein, das Gutachten berechtigt nicht automatisch:

  • zur Zufahrt mit Kraftfahrzeugen;
  • zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern.

Diese Genehmigungen müssen nach Erhalt des positiven Gutachtens für die Durchführung der Veranstaltung separat bei den zuständigen Ämtern beantragt werden.


Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen