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Dienstcode: 3123

Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) 

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Beschreibung

Die „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ (EEVE) ist eine Erklärung über die wirtschaftliche Lage. Der Bürger oder die Bürgerin muss diese Erklärung abgeben, wenn er oder sie die unten angeführten finanziellen Leistungen oder Tarifvergünstigungen beantragt.

Die Erklärung ist personenbezogen und muss daher für jedes Mitglied Ihrer Familiengemeinschaft separat abgegeben werden. An den zuständigen Schaltern können Sie die EEVE für alle Mitglieder Ihrer Familie beantragen.


Wer kann den Dienst nutzen

Bürger oder Bürgerinnen, die finanzielle Leistungen oder Tarifvergünstigungen in Anspruch nehmen möchten.


Voraussetzungen

Sie müssen volljährig sein, um die EEVE ausfüllen zu können. Bei Minderjährigen kann die EEVE nur von den Personen beantragt werden, die die elterliche Verantwortung ausüben. Wenn Sie von einem Sachwalter oder einer Sachwalterin unterstützt werden, kann die EEVE von diesem oder dieser beantragt werden.

Für einige Leistungen, bei denen die Familiengemeinschaft im Mittelpunkt steht, muss zusätzlich zur EEVE jedes einzelne Mitglied der Familie auch die Bescheinigung über den Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) vorgelegt werden; die Bescheinigung kann nach Ausstellung der EEVE aller Familienmitglieder beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Leistungen im EEVE-System.


Was benötigen Sie

Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung der Erklärung benötigen, finden Sie unter folgendem Link: Nützliche Unterlagen zum Ausfüllen der EEVE 2024

Für einige Leistungen müssen auch die Einkommensnachweise der zwei vorhergehenden Jahre vorgelegt werden:  Nützliche Unterlagen zum Ausfüllen der EEVE 2023.

Zu Informationszwecken können Sie das EEVE-Formular über die folgenden Links einsehen:

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Wenden Sie sich an die Patronate und Steuerbeistandszentren (CAAF) der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände und anderer Organisationen. Diese Organisationen verfügen über ein dichtes Netz an Schaltern in ganz Südtirol und bieten Ihnen auch eine kostenlose Beratung zu diesem Thema an;

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit, die Sie in den oben genannten Dateien finden.

Alternativ können Sie die Erklärung direkt online über den Online-Dienst myCIVIS ausfüllen, indem Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den Button zum Online-Dienst myCIVIS, den Sie am Ende dieser Dienstbeschreibung finden. Melden Sie sich an und Sie werden direkt zur Ausfüllung der Erklärung weitergeleitet;
  2. Nachfolgend finden Sie die Anleitungen zum Ausfüllen des Online-Erklärungsformulars: Anleitung – EEVE-Formular – Einkommen 2023 e Anleitungen – EEVE-Formular – Einkommen 2024;
  3. Geben Sie die erforderlichen Daten ein und drucken Sie Ihre EEVE aus.

Sie können die Einreichung der EEVE an eine andere Person Ihrer Familiengemeinschaft delegieren, indem Sie das Formular zur Delegierung ausfüllen: EEVE – Vollmacht.


So geht es weiter

Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie umgehend Ihre EEVE.


Zeiten und Fristen

Seit dem 1. Juli 2025 ist das Programm EEVE 2024 zur Ausfüllung der EEVE-Erklärung 2024 online verfügbar.

Sie können die Erklärung jederzeit ausfüllen, jedoch in jedem Fall vor Einreichung eines Antrags für die oben genannten Leistungen.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Soziales, der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Bei Fragen können Sie sich kostenlos an die Patronate oder an die Steuerbeistandszentren (CAAF) der Gewerkschaften wenden, mit denen das Land Südtirol eine Vereinbarung getroffen hat. Diese Vereinbarung betrifft den Unterstützungs- und Beratungsdienst für das Ausfüllen der EEVE und der FWL-Bescheinigung der Familiengemeinschaft. 

Welches Einkommensjahr muss ich für die Erklärung abgeben?

Für Gesuche, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni gestellt werden, werden die Einkommen des zweitvorangegangenen Jahres berücksichtigt. Für Gesuche, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember gestellt werden, werden die Einkommen des Vorjahres berücksichtigt. Das Datum der Antragstellung bestimmt also, welches Einkommensjahr berücksichtigt wird.

Beispiel: Wenn Sie im Juli 2025 eine Leistung beantragen möchten, müssen Sie die EEVE für das Einkommen des Jahres 2024 vorlegen.

Eine Ausnahme bilden die Leistungen der Wohnbauförderung: Dafür benötigen Sie die EEVE der letzten zwei Jahre für jedes Familienmitglied. Beispiel: Wenn Sie im Juli 2025 eine Leistung beantragen möchten, müssen Sie die EEVE der Jahre 2024 und 2023 eines jeden Familienmitglieds vorlegen.

Welche privaten Stellen kann ich aufsuchen, um ein Ansuchen zu stellen und Informationen zu erhalten?

In dieser Datei finden Sie alle privaten Stellen für Auskünfte und die Abgabe der EEVE, aktualisiert am 7. Januar 2025: Patronate und Steuerbeistandszentren (CAAF).

Für welche Leistungen brauche ich die EEVE?

Die wichtigsten Leistungen, für welche die EEVE abgegeben werden muss, sind:

  • Unterstützung der Beitragszahlung in einer wirtschaftlichen Notlage im Rahmen der Zusatzvorsorge (Pensplan Centrum AG);
  • Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Seniorenwohnheime, Hauspflege, Kinderhorte, usw.);
  • einige Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe;
  • Ticketbefreiung für Bedürftige;
  • Beiträge für kurative oder prothetische Zahnleistungen;
  • Rückerstattung für die indirekte Betreuung bei Krankenhausaufenthalten;
  • Leistungen im Bereich der Wohnbauförderung;
  • Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler in Südtirol, die eine Grund-, Mittel- oder Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besuchen und außerhalb der Familie bzw. in einem Tagesheim untergebracht sind;
  • Studienbeihilfen für Studierende, die universitären Einrichtungen oder Fachhochschulen besuchen;
  • Studienbeihilfen für die Grundausbildung im Gesundheitsbereich;
  • Zuweisung einer Sozialwohnung vonseiten des WOBI (Institut für den sozialen Wohnbau).

Wo finde ich Informationen über EEVE in Leichter Sprache?

Zur Seite in Leichter Sprache.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

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