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Dienstcode: 3102

Beiträge für die energetische Optimierung der Straßenbeleuchtung und der Außenbeleuchtung für Sportgebiete und Sportplätze für Kondominien, Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht

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Beschreibung

Investitionsbeiträge für Straßenbeleuchtung und der Außenbeleuchtung für Sportgebiete und Sportplätze.

Beitragshöhe:

  • KLEINES UNTERNEHMEN: 40 % auf die zulässigen Kosten
  • MITTLERES UNTERNEHMEN: 30 % auf die zulässigen Kosten
  • GROSSES UNTERNEHMEN: 20 % auf die zulässigen Kosten
  • KONDOMINIEN: 40% auf die zulässigen Kosten
  • ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN: 40 % auf die zulässigen Kosten
  • KÖRPERSCHAFTEN OHNE GEWINNABSICHT: 40 % auf die zulässigen Kosten

Die zulässigen Kosten werden gemäß den geltenden Richtlinien laut BLR 1119/2025 ohne Mehrwertsteuer berechnet.

Weitere Informationen und die allgemeinen Zulassungsbedingungen für die Beitragsgewährung finden Sie in der Informationsbroschüre.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Unternehmen
  • Kondominien
  • öffentliche Verwaltungen
  • Körperschaften ohne Gewinnabsicht
 

Voraussetzungen

  • Mindestinvestition: 4.000,00 Euro ohne MwSt.;
  • Die Maßnahmen müssen im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen durchgeführt werden;
  • Maßnahmen zur energetischen Optimierung und Umrüstung in Bereichen, in denen bereits eine Beleuchtungsanlage vorhanden ist:
  • Straßenbeleuchtung;
    • Beleuchtung von Fußgängerzonen und Plätzen;
    • Beleuchtung von Parkplätzen und Parkanlagen;
    • Beleuchtung von Sportplätzen und Sportgebieten.
  • Wenn die / der Antragstellende mehr als 100 Leuchten für die Außenbeleuchtung in Südtirol betreibt, muss dem Amt für Energie und Klimaschutz vor Gewährung des Beitrages der Lichtplan vorgelegt werden;
  • Es müssen die technischen Richtlinien gemäß BLR 477/2022 eingehalten werden;
  • Es muss eine Einsparung an elektrischer Energie von mindestens 40 %, bezogen auf die jeweilige Ausgangssituation, nachgewiesen werden. Wenn Maßnahmen nur den Einbau von Regelsystemen zur Reduzierung des Lichtstroms und von Systemen zur Fernkontrolle bestehender Beleuchtungsanlagen betreffen, muss eine Einsparung von mindestens 20%, bezogen auf die Ausgangssituation, nachgewiesen werden;
  • Beim Austausch bestehender Leuchten für Sportgebiete oder Sportplätze müssen Regelsysteme zur Reduzierung des Lichtstroms eingebaut werden. Falls der Einbau von Regelsystemen nicht möglich ist, müssen die Leuchten einzeln oder in Gruppen schaltbar sein.

Was benötigen Sie

Bei Anträgen von Kondominien:

  • Liste der Eigentümer der einzelnen Baueinheiten mit: Steuernummer bzw. MwSt. Nummer;
  • Besitzanteil in Tausendsteln bzw. Kostenanteil an den Investitionen;
  • Angabe, ob es sich beim Eigentümer um eine natürliche Person, eine öffentliche Verwaltung, eine Körperschaft ohne Gewinnabsicht oder um ein Unternehmen handelt.

Sind unter den Eigentümern auch Unternehmen, so müssen diese das Ergänzungsformular für Unternehmen ausfüllen und dieses gemeinsam mit dem Beitragsantrag des Kondominiums einreichen.


So wird es gemacht

Die Beitragsanträge müssen über myCIVIS (siehe FAQ 1) vom 1. Jänner bis zum 31. Mai um 12:00 Uhr des Jahres werden eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.

Bitte beachten Sie, dass die Mitteilungen zum Antrag von der Landesverwaltung über myCIVIS übermittelt werden (siehe FAQ 2).

Für jeden Antragsteller muss ein getrennter Antrag über myCIVIS vor Beginn der Arbeiten der betreffenden Maßnahme eingereicht werden.


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag über myCIVIS;
  2. Sie erhalten über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens;
  3. Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt;
  4. Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – solange Mittel verfügbar sind;
  5. Sie erhalten eine Mitteilung über die Genehmigung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags;
  6. Für Beiträge, die für ein Haushaltsjahr gewährt wurden, müssen Sie über myCIVIS fristgerecht den Antrag auf Auszahlung mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ 4) stellen.
  7. Für Beiträge, die für mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), stellen Sie für jedes Jahr fristgerecht (siehe FAQ 5) einen Antrag auf Abrechnung. Sie können den Antrag auf Abrechnung per PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) einreichen. Im letzten Jahr müssen Sie fristgerecht (siehe FAQ 5) den Antrag auf Auszahlung über myCIVIS mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ 4) stellen.
  8. Die Anträge auf Auszahlung werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung in chronologischer Reihenfolge bearbeitet;
  9. Bei einem Antrag auf Auszahlung mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie über myCIVIS (siehe FAQ 2) eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden widerrufen;
  10. Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie die Überweisung des Beitrags auf das in Ihrem Antrag auf Auszahlung angegebene IBAN-Konto und eine Bestätigungsmitteilung über myCIVIS. Im Falle eines negativen Ergebnisses erhalten Sie eine Mitteilung über den Widerruf des Beitrags.

Zeiten und Fristen

Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai, 12:00 Uhr, des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.

Die Anträge sind ausschließlich online einzureichen.


Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich den Antrag über myCIVIS stellen?

Die Beitragsanträge sind online über den Dienst myCIVIS einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass für die Übermittlung des Antrages über myCIVIS folgendes benötigt ist:
  • Zugangsdaten (z. B. SPID-Zugangsdaten),
  • Vertretungsvollmacht für die Einreichung der Anträge für juristische Personen (z.B. Körperschaft, Unternehmen, öffentliche Verwaltung u.s.w.), die vom zuständigen Amt bereits autorisiert wurde. Weitere Informationen zur Beantragung einer Vertretung finden Sie im entsprechenden Handbuch.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Einreichfrist für Beitragsanträge die Zugangsdaten und eine autorisierte Vertretung zu besorgen.
Sie können sich einloggen, alle Angaben lesen und ausfüllen sowie die erforderlichen Unterlagen hochladen. Anschließend sind die Stempelgebühren zu entrichten und der Antrag durch Klicken auf “Senden” einzureichen.
Der Antrag gilt erst dann als übermittelt, wenn das System eine entsprechende Meldung anzeigt. Wurde der Antrag korrekt übermittelt, finden Sie unter „Meine Dienste” eine Kopie der gesendeten Unterlagen sowie die Protokollnummer.
Innerhalb einiger Tage erhalten Sie die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens. Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist vom 31. Mai 2025 um 12:00 Uhr als “gesendet” im System aufscheinen muss.

Wie erhalte ich die Mitteilungen zum Antrag in myCIVIS?

Alle Unterlagen zum Antrag sind unter Ihrem Faszikel in myCivis unter „Meine Dienste” gespeichert und jederzeit verfügbar. Alle Mitteilungen zum Antrag, die von der Landesverwaltung gesendet werden, werden über das Portal myCivis der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller an die im Antrag angegebene PEC- oder E-Mail-Adresse übermittelt.
Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt;

Wie kann ich die fehlenden Unterlagen über myCIVIS nachreichen?

Um die fehlenden Dokumente hochzuladen:
  • Melden Sie sich bitte bei myCIVIS an – zum Beispiel mit Ihren SPID-Zugangsdaten;
  • Auf der Startseite klicken Sie bitte auf „Meine Dienste“;
  • Wählen Sie den Dienst „Beiträge für juristische Personen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen“ aus,
  • Es öffnet sich Ihr Faszikel, in dem Sie alle Dokumente Ihres laufenden Antrags einsehen können;
  • Öffnen Sie den Bereich „Verwaltung Anträge“. Dort finden Sie die Übersicht Ihres Antrags sowie die Funktion „Zusatzunterlagen senden“, um die fehlenden Unterlagen hochzuladen;
  • Folgen Sie den angegebenen Hinweisen und laden Sie alle Dokumente hoch. Die Dokumente müssen über die Taste „Senden“ übermittelt werden. Wichtig: Die Dokumente gelten nur dann als übermittelt, wenn Sie im Faszikel unter „Meine Dienste“ korrekt gespeichert und protokolliert sind.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung des Beitrags beigelegt werden?

Sie müssen den Antrag auf Abrechnung per PEC und den Antrag auf Auszahlung über myCIVIS einreichen und folgende Unterlagen beilegen:
  • Antrag auf Abrechnung oder Antrag auf Auszahlung;
  • Rechnungen über die ausgeführten Arbeiten, einschließlich etwaiger Anzahlungsrechnungen und Planungsrechnungen. Die Rechnungen können im PDF-Format eingereicht werden und müssen eine detaillierte Kostenaufstellung enthalten (alternativ können auch detaillierte Aufstellungen beigefügt werden). Wichtig: Die Rechnungen müssen auf den Begünstigten oder die Begünstigte ausgestellt sein und das Rechnungsdatum muss nach dem Tag der Einreichung des Beitragsantrags liegen;
  • Zahlungsbestätigung der eingereichten Rechnungen: Als Zahlungsbestätigung gilt die Bank- oder Postüberweisung, aus der hervorgeht, dass die Transaktion durchgeführt wurde (ein bloßer Zahlungsauftrag reicht nicht aus). Wurde die Überweisung online durchgeführt, muss die Zahlungsbestätigung den Status „durchgeführt“ enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Abrechnung und Auszahlung erfolgt sein muss. 

Bis wann muss der Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung eingereicht werden?

Für Beiträge, die für ein Haushaltsjahr gewährt wurden, müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Genehmigung des Beitrages einreichen.
Beispiel: Arbeiten in einem Jahr mit einem im Jahr 2024 gewährten Beitrag und Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember 2025. 
Die Nichtübermittlung des Auszahlungsantrags innerhalb der festgelegten Frist führt zum Widerruf des Beitrags.

Für Beiträge, die für mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), müssen Sie folgendes einreichen:
  • Antrag auf Abrechnung über PEC bis zum 31. Dezember des Jahres nach Anlastung der Ausgabe – für jedes Jahr mit Ausnahme des letzten –, und
  • Antrag auf Auszahlung über myCIVIS bis zum 31. Dezember des Jahres nach der letzten Anlastung der Ausgabe.
Beispiel: Beitragsanträge mit Förderbeträgen, die über drei Jahre gewährt wurden: 10.000 € für 2024, 10.000 € für 2025 und 10.000 € für 2026. Sie müssen folgende Anträge stellen:
  • den ersten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2024 bis zum 31. Dezember 2025;
  • den zweiten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2025 bis zum 31. Dezember 2026;
  • den abschließenden Auszahlungsantrag für den Beitrag 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Die nicht fristgerechte Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags führt zum Widerruf des Beitrags.

Kann eine Fristverlängerung für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags beantragt werden?

Sie können für jedes Jahr innerhalb der Frist einen Antrag um Verlängerung der Frist für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags stellen, sofern schwerwiegende und gerechtfertigte Gründe vorliegen. Der Antrag muss mit einer Stempelmarke im Wert von 16 € versehen sein und kann mittels PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) übermittelt werden. Das Amt kann nach Prüfung eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr gewähren. 

Wie kann ich auf den Beitrag verzichten oder einen bereits eingereichten Beitragsantrag zurückziehen?

Wurde der Beitrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewährt, können Sie das Formular zur Zurückziehung des Gesuchs einreichen.
Wurde der Beitrag bereits gewährt, müssen Sie das Formular für den Antrag auf Verzicht einreichen, versehen mit einer Stempelmarke im Wert von 16 €.
Die Formulare können mittels PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) übermittelt werden.