Wie kann ich den Antrag über myCIVIS stellen?
Die Beitragsanträge sind online über den Dienst myCIVIS einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass für die Übermittlung des Antrages über myCIVIS folgendes benötigt ist:
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Einreichfrist für Beitragsanträge die Zugangsdaten und eine autorisierte Vertretung zu besorgen.
Sie können sich über den angegebenen Link einloggen (Dienst myCIVIS ), alle Angaben lesen und ausfüllen sowie die erforderlichen Unterlagen hochladen. Anschließend sind die Stempelgebühren zu entrichten und der Antrag durch Klicken auf “Senden” einzureichen.
Der Antrag gilt erst dann als übermittelt, wenn das System eine entsprechende Meldung anzeigt. Wurde der Antrag korrekt übermittelt, finden Sie unter „Meine Dienste” eine Kopie der gesendeten Unterlagen sowie die Protokollnummer.
Innerhalb einiger Tage erhalten Sie die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens. Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist vom 31. Mai 2025 um 12:00 Uhr als “gesendet” im System aufscheinen muss.
Wie erhalte ich die Mitteilungen zum Antrag in myCIVIS?
Alle Unterlagen zum Antrag sind unter Ihrem Faszikel in myCivis unter „Meine Dienste” gespeichert und jederzeit verfügbar. Alle Mitteilungen zum Antrag, die von der Landesverwaltung gesendet werden, werden über das Portal myCivis der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller
an die im Antrag angegebene PEC- oder E-Mail-Adresse übermittelt.Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
Wie kann ich die fehlenden Unterlagen über myCIVIS nachreichen?
Um die fehlenden Dokumente hochzuladen:
- Melden Sie sich bitte bei MyCIVIS an – zum Beispiel mit Ihren SPID-Zugangsdaten;
- Auf der Startseite klicken Sie bitte auf „Meine Dienste“;
- Wählen Sie den Dienst „Beiträge für juristische Personen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen“ aus;
- Es öffnet sich Ihr Faszikel, in dem Sie alle Dokumente Ihres laufenden Antrags einsehen können;
- Öffnen Sie den Bereich „Verwaltung Anträge“. Dort finden Sie die Übersicht Ihres Antrags sowie die Funktion „Zusatzunterlagen senden“, um die fehlenden Unterlagen hochzuladen;
- Folgen Sie den angegebenen Hinweisen und laden Sie alle Dokumente hoch. Die Dokumente müssen über die Taste „Senden“ übermittelt werden. Wichtig: Die Dokumente gelten nur dann als übermittelt; wenn Sie im Faszikel unter „Meine Dienste“ korrekt gespeichert und protokolliert sind.
Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung des Beitrags beigelegt werden?
Sie müssen den Antrag auf Abrechnung per PEC und den Antrag auf Auszahlung über myCIVIS einreichen und folgende Unterlagen beilegen:
- Antrag auf Abrechnung oder Antrag auf Auszahlung;
- Rechnungen über die ausgeführten Arbeiten, einschließlich etwaiger Anzahlungsrechnungen und Planungsrechnungen. Die Rechnungen können im PDF-Format eingereicht werden und müssen eine detaillierte Kostenaufstellung enthalten (alternativ können auch detaillierte Aufstellungen beigefügt werden);
Wichtig: Die Rechnungen müssen auf den Begünstigten oder die Begünstigte ausgestellt sein und das Rechnungsdatum muss nach dem Tag der Einreichung des Beitragsantrags liegen;
- Zahlungsbestätigung der eingereichten Rechnungen: Als Zahlungsbestätigung gilt die Bank- oder Postüberweisung, aus der hervorgeht, dass die Transaktion durchgeführt wurde (ein bloßer Zahlungsauftrag reicht nicht aus). Wurde die Überweisung online durchgeführt, muss die Zahlungsbestätigung den Status „durchgeführt“ enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Abrechnung und Auszahlung erfolgt sein muss.
Bis wann muss der Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung eingereicht werden?
Für Beiträge, die für ein Haushaltsjahr gewährt wurden, müssen Sie
den Antrag auf Auszahlung des Beitrags
bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Genehmigung des Beitrages einreichen.
Beispiel: Arbeiten in einem Jahr mit einem im Jahr 2024 gewährten Beitrag und Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember 2025.
Die Nichtübermittlung des Auszahlungsantrags innerhalb der festgelegten Frist führt zum Widerruf des Beitrags.
Für Beiträge, die für mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), müssen Sie folgendes einreichen:
- Antrag auf Abrechnung über PEC bis zum 31. Dezember des Jahres nach Anlastung der Ausgabe – für jedes Jahr mit Ausnahme des letzten –, und
- Antrag auf Auszahlung über myCIVIS bis zum 31. Dezember des Jahres nach der letzten Anlastung der Ausgabe.
Beispiel: Beitragsanträge mit Förderbeträgen, die über drei Jahre gewährt wurden: 10.000 € für 2024, 10.000 € für 2025 und 10.000 € für 2026. Sie müssen folgende Anträge stellen:
- den ersten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2024 bis zum 31. Dezember 2025;
- den zweiten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag 2025 bis zum 31. Dezember 2026;
- den abschließenden Auszahlungsantrag für den Beitrag 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Die nicht fristgerechte Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags führt zum Widerruf des Beitrags.
Kann eine Fristverlängerung für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags beantragt werden?
Sie können
für jedes Jahr innerhalb der Frist einen
Antrag um Verlängerung der Frist für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags stellen, sofern
schwerwiegende und gerechtfertigte Gründe vorliegen. Der Antrag muss mit einer Stempelmarke im Wert von 16 € versehen sein und kann mittels PEC
(energie.energia@pec.prov.bz.it) übermittelt werden. Das Amt kann nach Prüfung eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr gewähren.
Wie kann ich auf den Beitrag verzichten oder einen bereits eingereichten Beitragsantrag zurückziehen?
Wurde der Beitrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewährt, können Sie das Formular zur Zurückziehung des Gesuchs einreichen.
Wurde der Beitrag bereits gewährt, müssen Sie das Formular für den Antrag auf Verzicht einreichen, versehen mit einer Stempelmarke im Wert von 16 €.
Die Formulare können mittels PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) übermittelt werden.