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Dienstcode: 3064

Antrag um Ermächtigung für Veranstaltungen in Schutzgebieten

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Beschreibung

Antrag um Ermächtigung zur Durchführung einer Veranstaltung in der Landschaftsschutzzone Seiser Alm oder im Biotop Kalterer See.

Die Veranstaltung muss:

  • die Schutzvorschriften der Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete einhalten;
  • die Schutzvorschriften für Flora, Fauna, Lebensräume und Landschaft beachten;
  • nicht im Widerspruch zu den Managementplänen der betroffenen Schutzgebiete stehen.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die eine Veranstaltung in der Landschaftsschutzzone Seiser Alm oder im Biotop Kalterer See organisieren möchten.


Was benötigen Sie

Um die Ermächtigung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Lesen Sie die Legende und Hilfestellung, damit Sie das Formular vollständig und korrekt ausfüllen.
Achtung: Dieser Antrag um Ermächtigung ist nur für die Schutzgebiete Landschaftsschutzzone Seiser Alm und Biotop Kalterer See auszufüllen. Für alle anderen Schutzgebiete ist das Formular „Antrag um Gutachten für die Durchführung von Veranstaltungen in den Schutzgebieten der Autonomen Provinz Bozen“ auszufüllen.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro beilegen.
Von der Stempelsteuer befreit sind alle laut Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sowie Anträge, die über die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften eingereicht werden.
Zur Entrichtung der Stempelsteuer geben Sie im entsprechenden Feld des Formulars "Stempelsteuer für die Ausstellung der Ermächtigung" die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke an. Alternativ können Sie das Formular F23 verwenden und den ausgefüllten und eingescannten Vordruck dem Antrag beilegen (Abgabenkennzahl = 456t; Amt oder Körperschaft = Tbd).


So wird es gemacht

Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“.
Für das korrekte Ausfüllen des Formulars lesen Sie bitte die „Legende und Hilfestellung“.
Senden Sie Ihren Antrag an das Amt für Natur weiter über:

So geht es weiter

  • Das Amt für Natur prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen und erteilt gegebenenfalls die Ermächtigung;
  • Wenn das von der Veranstaltung betroffene Gebiet zugleich ein Natura 2000-Gebiet ist, muss auch der Anhang F ausgefüllt werden. Dieses Formular ist für die Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 notwendig;
  • Wenn Sie die Ermächtigung erhalten, können Sie die Veranstaltung durchführen;
  • Die Ausstellung der Ermächtigung zur Durchführung der Veranstaltung berechtigt nicht automatisch zur Zufahrt mit Fahrzeugen in das Schutzgebiet und auch nicht zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern. Etwaige entsprechende Ermächtigungen müssen mit dem jeweiligen Formular beantragt werden und können von den zuständigen Ämtern erst nach Erhalt eines positiven Gutachtens zu diesem Antrag erteilt werden.

Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Ich möchte eine Veranstaltung in einem anderen Schutzgebiet in Südtirol durchführen. Welches Formular muss ich verwenden?

Der Antrag um Ermächtigung kann nur für die Schutzgebiete "Landschaftsschutzzone Seiser Alm" und "Biotop Kalterer See" ausgefüllt werden. Für alle anderen Schutzgebiete ist das Formular „Antrag um Gutachten für die Durchführung von Veranstaltungen in den Schutzgebieten der Autonomen Provinz Bozen“ auszufüllen.

Gibt es Unterlagen, die ich einsehen kann, um das Antragsformular richtig auszufüllen?

Ja, Sie können „Legende und Hilfestellung“ lesen, um das Formular korrekt auszufüllen.

Wo finde ich Informationen über die Ermächtigung zur Durchfahrt auf gesperrten Straßen?

Informationen über die Ermächtigung zur Durchfahrt auf gesperrten Straßen finden Sie unter folgendem Link: Genehmigung für das Befahren gesperrter Straßen in geschützten Gebieten.

Wo finde ich Informationen über Drohnenflüge?

Informationen über Drohnenflüge in Schutzgebieten finden Sie unter folgendem Link: Drohnenflüge in Schutzgebieten

Was muss ich tun, wenn das Schutzgebiet auch ein Natura 2000-Gebiet ist?

Wenn das Schutzgebiet zugleich ein Natura 2000-Gebiet ist, muss auch der Anhang F ausgefüllt werden, die sich auf das Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 bezieht. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Natura 2000: Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 - Anhang F.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Dekret des Landeshauptmanns vom 9. August 1999, Nr. 397/28.1, in geltender Fassung: „Gebietsplan der Gemeinde Kaltern an der Weinstraße“;

  • Dekret des Landeshauptmanns vom 10 Februar 1992, Nr. 269/V/81, in geltender Fassung: „Gebietsplan der Seiseralm“.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.