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Dienstcode: 2962

Online-Einschreibung in den deutschen und ladinischen Kindergarten

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Beschreibung

Online-Einschreibung in deutschsprachige und ladinischsprachige Kindergärten in der Autonomen Provinz Bozen.

Die Erziehungsverantwortlichen können eine Verlängerung der täglichen Betreuungsstunden für deutsch- und ladinischsprachige Kindergärten gleichzeitig

  • mit dem Antrag auf eine neue Online-Einschreibung;
  • mit der Bestätigung der Einschreibung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Kindergartensprengel Ihres Einzugsgebietes.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, die ihre Kinder in den Kindergarten einschreiben möchten oder müssen.


Voraussetzungen

Es können alle Kinder eingeschrieben werden, die innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt, drei Jahre alt werden. In das verpflichtende Kindergartenjahr müssen die Kinder eingeschrieben werden.


Was benötigen Sie

  • Die Kinder, die Sie einschreiben möchten, müssen die Pflichtimpfungen gemäß den in den „rechtlichen Grundlagen“ enthaltenen Bestimmungen erhalten haben.
  • Für die Online-Einschreibung ist der Online-Dienst zu nutzen. Für den Dienst können Sie sich wie folgt authentifizieren:
    • SPID (Öffentliches System für die digitale Identität);
    • EIK (elektronische Identitätskarte). Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite;
    • aktivierte Bürgerkarte mit PIN und Lesegerät. 

Der Online-Dienst für die Einschreibung ist kostenlos.


So wird es gemacht

  • Klicken Sie auf den folgenden Link: Online-Dienst myCIVIS (aktiv vom 8. bis 16. Januar und vom 20. bis 22. August);
  • Authentifizieren Sie sich über SPID, EIK oder mit der aktivierten Bürgerkarte und Sie werden direkt zum Antrag weitergeleitet;
  • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigung, dass er ordnungsgemäß übermittelt wurde. Die Mitteilung über die Annahme oder Ablehnung des Antrags erfolgt innerhalb der folgenden Wochen durch den Kindergarten.


Zeiten und Fristen

Die Online-Einschreibung muss innerhalb der angegebenen Fristen erfolgen:

  • vom 8. bis 16. Januar;
  • nachträgliche Online-Einschreibungen sind vom 20. bis 22. August 2026 möglich. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese nur im Rahmen der verfügbaren Kindergartenplätze und der bereits zugewiesenen Ressourcen angenommen werden können.

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich bei technischen Problemen wenden?

Sie können sich an das Call Center über die gebührenfreie Nummer 800 816836 oder per E-Mail an: servicedesk@provinz.bz.it wenden.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Abgesehen von der Webseite, an wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen zu erhalten?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte je nach Zuständigkeit an die Landesdirektion der deutschsprachigen Kindergärten oder an die Landesdirektion der ladinischen Kindergärten:

Landesdirektion deutschsprachige Kindergärten:

Amba-Alagi-Straße 10
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 41 76 50
E-Mail: ld.kindergarten@provinz.bz.it
PEC: ld.kindergarten@pec.prov.bz.it

Landesdirektion Ladinische Kindergärten und Schulen:

Bindergasse 29
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 79 7117
E-Mail: ladinisches-schulamt@provinz.bz.it
PEC: culturayintendenzaladina@pec.prov.bz.it



Zuständige Stelle

Autonome Provinz Bozen

Südtirol, 39100, Bozen

Kontakte

Landesdirektion deutschsprachiger Kindergarten, Telefon: +39 0471 41 76 50
Landesdirektion italienischsprachige Kindergärten, Telefon: +39 0471 40 07 19
Kindergartendirektion „Ladinia“, Telefon: +39 0471 79 71 17