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Dienstcode: 1536

Beiträge für Arbeitgeber für betriebliche Betreuungsplätze in Kindertagesstätten

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Beschreibung

Beiträge zur Unterstützung von Arbeitgebern (privaten und öffentlichen), die für ihre Mitarbeitenden mit Kindern im Alter zwischen drei Monaten und drei Jahren einen Betreuungsdienst anbieten. Die Arbeitgeber bieten die Betreuung wie folgt an:

  • in einer betrieblichen Kindertagesstätte, die vom Arbeitgeber geführt wird oder
  • durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, der vom Arbeitgeber angekauft wird.

Wer kann den Dienst nutzen

Arbeitgeber (privat und öffentlich).

 


Voraussetzungen

Sie können einen Beitrag ansuchen, wenn Sie eine Vereinbarung über den Erwerb eines Betreuungsplatzes mit der Sozialgenossenschaft, die die Kindertagesstätte betreibt, abschließen.


Was benötigen Sie

Beitragsantrag

Im Falle eines Beitragsantrags:

Antrag auf zusätzlichen Beitrag

Im Falle eines zusätzlichen Beitragsantrags während des betreffenden Jahres:

Weitere Unterlagen

Übersteigt der einzelne Beitrag oder die Summe der von der öffentlichen Verwaltung gewährten Beiträge den Betrag von 150.000 Euro (nur bei privaten Einrichtungen), sind zusätzlich die folgenden Unterlagen beizufügen:

Weitere Informationen

Stempelmarke (digital oder in Papierform) im Wert von 16 Euro.

Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Volontariatsregister eingetragen sind, sowie Einrichtungen, die in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors eingetragen sind.



So geht es weiter

  • Die Familienagentur prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert eventuell fehlende Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags;
  • Sie erhalten den CUP (einheitlicher Projektcode), der auf allen Rechnungen der Sozialgenossenschaft angegeben werden muss;
  • Sie erhalten eine Mitteilung über die Gewährung des Beitrags;
  • die Abrechnung über die getätigten Ausgaben müssen Sie wie folgt einreichen:  
    • bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr der Gewährung folgt;
    • der Familienagentur mittels PEC  familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it zusenden, wozu Sie folgende Unterlagen verwenden müssen:
    • die für das jeweilige Bezugsjahr in Rechnung gestellten Betreuungsstunden müssen angegeben werden.                             ​​​​
  • die Familienagentur überweist den Restbetrag des Beitrags an die im Antrag angegebene IBAN.

Zeiten und Fristen

Beitragsantrag

Sie können Ihren Beitragsantrag bis zum 15. Dezember des Vorjahres einreichen, also des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, auf das sich der Beitrag bezieht.

Der Beitragsantrag muss in jedem Fall vor Beginn der Kinderbetreuung eingereicht werden.

Zusatzantrag

Sie können den Zusatzantrag jederzeit während des Bezugsjahres und auf jeden Fall vor dem ersten Tag der Betreuung des Kindes stellen.

Antrag auf Auszahlung

Sie müssen den Antrag auf Auszahlung des Beitrages bis zum 31. Dezember des auf die Gewährung folgenden Jahres stellen.


Häufig gestellte Fragen

Was ist der CUP?

Der einheitliche Projektcode (Codice Unico di Progetto CUP) ist der Code, der das öffentliche Investitionsprojekt identifiziert. Der CUP muss auf allen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen in elektronischer Form (Rechnungen, Banküberweisungen usw.) angebracht werden. Es ist daher unerlässlich, den Beitragsantrag vor der ersten Ausgabe zu stellen.

Ist es möglich, einen Beitragsantrag für einen nicht akkreditierten Betreuungsdienst zu stellen?

Nein.

Bis wann muss ich den Antrag stellen, wenn die Betreuung im September beginnt?

Bis zum 31.08.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

Förderhinweis der Familienagentur

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: informativa privacy.