Beschreibung
Gewährung von Vergünstigungen für gewerbliche Schutzrechte. Ziel der Maßnahme ist es, die Unternehmen dabei zu fördern und zu unterstützen, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte zu erlangen, zu validieren und zu verteidigen.

Gewährung von Vergünstigungen für gewerbliche Schutzrechte. Ziel der Maßnahme ist es, die Unternehmen dabei zu fördern und zu unterstützen, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte zu erlangen, zu validieren und zu verteidigen.
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.
Begünstigte sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen, sofern sie ordnungsgemäß in das Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.
Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß getätigt worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.
Nein, nur Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen können einen Antrag stellen, sofern sie ordnungsgemäß im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.
Für Anträge, die ab dem 24. April 2023 eingereicht wurden, kann die Erklärung fehlender CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) nach der Ausstellung der Rechnung oder der Honorarnote mitgeteilt wurde.
Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 37 14
E-mail: innovation@provinz.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: innovation-forschung.provinz.bz.it
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