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Dienstcode: 1217

Online-Stellenwahl für das Integrationspersonal des Landes (MAFI)

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Beschreibung


Die jährliche Stellenwahl des Integrationspersonal des Landes (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration) erfolgt ausschließlich online.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Der Dienst kann von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Integration genutzt werden, welche in den geltenden Rangordnungen für die befristete Aufnahme oder für die Versetzung des unbefristeten Personals aufscheinen und welche für die Stellenwahl vorgesehen sind.

 


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind, dass man in den geltenden Rangordnungen für die befristete Aufnahme oder für die Versetzung des unbefristeten Personals aufscheint und für die Stellenwahl vorgesehen ist.
 

Was benötigen Sie

Um in den Online-Dienst der Stellenwahl einsteigen zu können, benötigen Sie eine dieser aktivierten persönlichen Referenzen :

  • SPID (Öffentliches System für digitale Identität)
  • CNS (Bürgerkarte) 
  • CIE (Elektronischer Personalausweis)


Um sich im Online-Dienst mit dem Referat Inklusion der zuständigen Bildungsdirektion vor Ihrer Wahl zu beraten, benötigen Sie die Applikation Microsoft-Teams auf Ihrem Gerät.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Im Zeitraum, in welchem der Online-Dienst aktiv ist, können Sie mit Ihren persönlichen Referenzen in den Online-Dienst einsteigen mittels:

  • SPID (Öffentliches System für digitale Identität)
  • CNS (Bürgerkarte)
  • CIE (Elektronischer Personalausweis)


Weitere Informationen über den Zugang zu den Online-Diensten finden Sie im Hilfsbereich von myCIVIS .


So geht es weiter

  1. Sobald Sie eine Stelle gewählt haben, müssen Sie die jeweilige Kindergarten- oder Schuldirektion kontaktieren.
  2. Im Fall von explizitem Verzicht im Online-Dienst, für den begründeten Antrag um Nicht-Streichung aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme, können Sie den vorgesehenen Vordruck ausfüllen und innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Ihrem Vorladungstermin für die Stellenwahl an wahl.mitarbeiter.integration@provinz.bz.it schicken: Vordruck zum Herunterladen.

 


Zeiten und Fristen

Der Zeitraum sowie der Kalender für die Stellenwahl wird auf der Webseite der Abteilung Personal veröffentlicht: Seite mit Zeitraum und Kalender Stellenwahl Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Integration.

Der allgemeine Zeitraum, mit welchen die Stellenwahl festgelegt ist, wird zuerst veröffentlicht, die effektiven individuellen Vorladungstermine einige Tage vor Beginn der Stellenwahl.

Der Online-Dienst wird nach der Veröffentlichung der individuellen Vorladungstermine für die Stellenwahl aktiviert und bleibt für die Dauer der Auswahl aktiv.

Das Beratungsgespräch mit dem Referat Inklusion der zuständigen Bildungsdirektion findet 30 Minuten vor dem veröffentlichten individuellen Vorladungstermin für die Stellenwahl statt.

Die Frist für einen begründeten Antrag um Nicht-Streichung aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme, im Fall von explizitem Verzicht im Online-Dienst, verfällt innerhalb von 2 Arbeitstagen ab dem individuellen Vorladungstermin für die Stellenwahl.


Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich eine Mitteilung zu meinem Vorladungstermin für die Stellenwahl?

Sie erhalten keine Benachrichtigung von uns. Sie müssen sich unter eigener Initiative informieren, indem Sie die Webseite der Abteilung Personal Stellenwahl und Stellenbestätigung Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Integration einsehen.

Was muss ich tun, wenn ich keine Stelle wähle?

Wenn Sie im Online-Dienst auf „Ich verzichte“ klicken (explizit verzichten), haben Sie innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Ihrem Vorladungstermin die Möglichkeit, einen begründeten Antrag um Nicht- Streichung aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme zu stellen; der Antrag wird dann geprüft.
Wenn Sie hingegen an der Stellenwahl nicht teilnehmen, scheinen Sie als abwesend auf und werden sofort aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme gestrichen; zum nächstmöglichen Fälligkeitstermin können Sie wieder um Eintragung in die Rangordnung ansuchen.
Wenn Sie aber in der Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals aufscheinen, also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben, dann müssen Sie eine Stelle wählen.

Wie erhalte ich detaillierte Informationen zu den Stellen?

Detaillierte Informationen zu den Stellen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit dem Referat Inklusion der zuständigen Bildungsdirektion wie in Folge beschrieben:
  1. Sie müssen auf Ihrem Gerät die Applikation Microsoft-Teams installiert haben.
  2. Steigen Sie 30 Minuten vor Ihrem Vorladungstermin zur Stellenwahl in den Online-Dienst ein.
  3. Klicken Sie auf den veröffentlichten Link für die Teams-Sitzung, das Referat Inklusion wird Sie zur Sitzung zulassen.

Ich habe einen Vorladungstermin für die Stellenwahl, um für das neue Schuljahr eine Stelle zu wählen und habe für das neue Schuljahr eine Genehmigung für eine Abwesenheit vom Dienst. Muss ich eine Stelle wählen, wenn ich vom Dienst abwesend sein werde?

Sie müssen auf jeden Fall eine Stelle wählen als Grundlage für ein Arbeitsverhältnis, auch wenn Sie dann nicht effektiv im Dienst sein werden.

Sobald mein Turnus ist, im Online-Dienst zu wählen, wie sehe ich meine Stellenwahlgruppe wo ich einsteigen muss?

Ihre Stellenwahlgruppe wird von uns aktiviert, solange scheint diese inaktiv auf. Kurz vor Ihrem Vorladungstermin wird Ihre Gruppe aktiviert und scheint dann grün auf. Ab diesem Moment haben Sie 5 Minuten Zeit, um Ihre Wahl zu tätigen.

Kann ich auch zwei Stellen wählen?

Es gibt einzelne nicht kombinierte Stellen und kombinierte Stellen. Diese sind schon so ausgeschrieben und können nur so gewählt werden, entweder eine einzelne nicht kombinierte Stelle oder eine kombinierte Stelle. Sie können nicht unter Eigenregie Stellen kombinieren oder nur einen Teil einer kombinierten Stelle wählen.
 


Zuständige Stelle

Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal

Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 16 00
E-Mail: kindergartenpersonal@provinz.bz.it
PEC: kindergartenpersonal.personalematerne@pec.prov.bz.it
Website: personal.provinz.bz.it

Ansprechperson

Margarethe Egger
Telefon: +39 0471 41 16 05
E-Mail: margarethe.egger@provinz.bz.it

Kontaktieren Sie bitte

Für Informationen zur Stellenwahl: wahl.mitarbeiter.integration@provinz.bz.it

Bei technischen Problemen: das Call Center der Autonomen Provinz Bozen unter der gebührenfreien Nummer +39 800 046 116 (während der Öffnungszeiten) oder unter der E-Mail-Adresse service.pab@provincia.bz.it