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Dienstcode: 1166

Beiträge für private Träger für Kindertagesstätten

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Beschreibung

Die Dienstleistung betrifft die Gewährung von Landesbeiträgen zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten für Kindertagesstätten.


Wer kann den Dienst nutzen

Private Träger von Kindertagesstätten.
 



Was benötigen Sie

Antimafia-Unterlagen, falls der einzelne Beitrag oder die Summe der von der öffentlichen Verwaltung gewährten Beiträge den Betrag von 150.000,00 Euro übersteigt (nur bei privaten 

Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro, außer Ihre Organisation ist von der Stempelsteuer befreit


So wird es gemacht

Senden Sie die im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” genannten Unterlagen innerhalb der unten angegebenen Fristen per PEC an die folgende Adresse: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Es erfolgt die Überprüfung der Unterlagen und eventuelle Anforderung von fehlenden Unterlagen.

Anschließend bearbeitet das Amt den Antrag.

Sie erhalten dann die Mitteilung über den gewährten Beitrag (mit CUP-Code) oder Vorschuss des Beitrags, falls Sie darum angesucht haben.

Schließlich erhalten Sie die Überweisung des Beitrags auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN).

Bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, müssen Sie die Abrechnung und den Auszahlungsantrag per PEC an diese PEC-Adresse senden: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it

Reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:

Wenn Sie Ihre Abrechnung nicht rechtzeitig einreichen, wird der Beitrag widerrufen.

Sie sind verpflichtet, auf die Förderung durch das Land hinzuweisen:


Zeiten und Fristen

  • Sie können Ihren Antrag bis zum 30. September mit den entsprechenden Formularen bei der Familienagentur einreichen.
  • Sie müssen die Abrechnung und den Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschuss gewährt wurde, oder auf das Jahr, in dem die Ausgaben in Rechnung gestellt wurden, andernfalls wird der Zuschuss gestrichen.

Häufig gestellte Fragen

Können Familien ansuchen?

Nein, nur private Träger können ansuchen.

Ist es möglich, einen Antrag für einen nicht akkreditierten Dienst zu stellen?

Nein.

Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich keine Kindertagesstätte betreibe?

Nein, nur Betreiber können sich bewerben.

Rechtliche Grundlagen

Förderhinweis

Um die Förderung durch das Land sichtbar zu machen, müssen Sie als Förderempfänger das offizielle Logo des Landes Südtirol verwenden und sich an die geltenden Richtlinien für Förderempfänger halten.

Datenschutz

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.

Zuständige Stelle

Familienagentur

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 83 60

E-Mail: agenziafamiglia@provincia.bz.it

PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it

Website: familie.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Massimiliano Santi: Telefon: 39 0471 41 83 81; E-Mail: massimiliano.santi@provincia.bz.it
Roberta Bovo Fugazza: Telefon: 39 0471 41 83 71; E-Mail: roberta.bovo@provincia.bz.it

Parteienverkehr

Von Montag bis Freitag: von 9.00 bis 12.00 Uhr.