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Dienstcode: 1166

Beiträge für private Träger für Kindertagesstätten

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Beschreibung

Die Dienstleistung betrifft die Gewährung von Landesbeiträgen zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten für Kindertagesstätten.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Private Träger von Kindertagesstätten
 

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum Landesbeitrag ist die Akkreditierung als Kindertagesstätte durch die Familienagentur.

Was benötigen Sie

  1. Beitragsantrag Kindertagesstätte 2025;
  2. Anlage Antrag Träger 2025 (nicht in PDF umwandeln).
Übersteigt der einzelne Beitrag oder die Summe der von der öffentlichen Verwaltung gewährten Beiträge den Betrag von 150.000,00 Euro (nur bei privaten Einrichtungen), sind zusätzlich die folgenden Unterlagen beizufügen:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen. Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Einrichtungen, ONLUS, im Freiwilligenregister eingetragene Vereine und im einheitlichen nationalen Register des dritten Sektors eingetragene Einrichtungen.

So wird es gemacht

Senden Sie die im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” genannten Unterlagen innerhalb der unten angegebenen Fristen per PEC an die folgende Adresse: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.
 

So geht es weiter

  1. Das Amt prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert eventuell fehlende Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags. Sie erhalten eine Mitteilung über die Bewilligung des Beitrags und, falls beantragt, über die Vorauszahlung, die auf die im Antrag angegebene IBAN überwiesen wird;
  2. Bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, müssen Sie die Abrechnung und den Auszahlungsantrag per PEC bei familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it unter Verwendung der folgenden Unterlagen einreichen:

Wenn Sie Ihre Abrechnung nicht rechtzeitig einreichen, wird der Beitrag widerrufen;
  1. Sie sind verpflichtet, die unten stehenden Logos der Autonomen Provinz Bozen anzuzeigen:

Zeiten und Fristen

  • Sie können Ihren Antrag bis zum 30. September mit den entsprechenden Formularen bei der Familienagentur einreichen.
  • Sie müssen die Abrechnung und den Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschuss gewährt wurde, oder auf das Jahr, in dem die Ausgaben in Rechnung gestellt wurden, andernfalls wird der Zuschuss gestrichen.

Häufig gestellte Fragen

Können Familien ansuchen?

Nein, nur private Träger können ansuchen.

Ist es möglich, einen Antrag für einen nicht akkreditierten Dienst zu stellen?

Nein.

Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich keine Kindertagesstätte betreibe?

Nein, nur Betreiber können sich bewerben.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung

Zuständige Stelle

Familienagentur

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 83 60
E-Mail: agenziafamiglia@provincia.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: https://famiglia.provincia.bz.it/it/home

Ansprechpartner

Massimiliano Santi: Telefon: 39 0471 41 83 81; E-Mail: massimiliano.santi@provincia.bz.it
Roberta Bovo Fugazza: Telefon: 39 0471 41 83 71; E-Mail: roberta.bovo@provincia.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr.