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Dienstcode: 1165

Beiträge für öffentliche Körperschaften für Kindertagesstätten

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Beschreibung

Die Dienstleistung betrifft die Gewährung von Landesbeiträgen für die Gemeinden zur Finanzierung der Kindertagesstätten für Kinder zwischen drei Monaten und drei Jahren.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Gemeinden des Landes Südtirol oder Zusammenschlüsse von Gemeinden, die Kindertagesstätten laut Artikel 15 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, in geltender Fassung, führen.
 

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Zugang zum Provinzbeitrag ist die Akkreditierung als Mikrostruktur durch die Agentur für die Familie.


So wird es gemacht

Senden Sie die im Abschnitt „Was Sie für den Antrag benötigen“ aufgeführten Dokumente per zertifizierter E-Mail an die Adresse familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it innerhalb der unten angegebenen Fristen.

So geht es weiter

  1. Die Familienagentur berechnet die Beitragshöhe, indem sie den festen Stundensatz mit der Anzahl der förderfähigen Stunden multipliziert und die geschätzte Kostenbeteiligung hinzurechnet;
  2. Sie erhalten eine Mitteilung über die Gewährung des Beitrags und, falls beantragt, über die Vorschusszahlung, die auf die im Antrag angegebene IBAN überwiesen wird;
  3. Bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, müssen Sie die Abrechnung und den Auszahlungsantrag per PEC bei familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it unter Verwendung der folgenden Unterlagen einreichen:
Wenn Sie Ihre Abrechnung nicht rechtzeitig einreichen, wird der Beitrag widerrufen.
Rechnungslegung 2024 - Kindertagesstätte; Anlage 666 - Abrechnung Kindertagesstätte 2024 (nicht in PDF umwandeln).

Zeiten und Fristen

  • Der Antrag muss eingereicht werden, bevor die Kindertagesstätte ihre Tätigkeit aufnimmt.
  • Sie müssen den Antrag um Beitragbis zum 15. Dezember des Jahres einreichen, das dem Jahr vorausgeht, auf das sich der Beitrag bezieht.
  • Neue Anträge (für im Bezugsjahr eröffnete Kindertagesstätte) und zusätzliche Anträge für zusätzliche Stunden müssen Sie bis zum 30. September des Bezugsjahres einreichen.
  • Den Antrag um Auszahlung des Beitrags müssen Sie spätestens am 31. Dezember des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben bewilligt oder in Rechnung gestellt wurden; andernfalls wird der Beitrag widerrufen.

Häufig gestellte Fragen

Können Familien um einen Beitrag ansuchen?

Nein, nur Gemeinden können ansuchen.

Ist es möglich, einen Beitragsantrag für eine nicht akkreditierte Kindertagesstätte zu stellen?

Nein.

Kann ich auch einen Antrag stellen, wenn ich keine Kindertagesstätte betreibe?

Nein, nur die Trägergemeinde kann ansuchen.

Rechtliche Grundlagen

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
 

Zuständige Stelle

Familienagentur

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 83 60
E-Mail: agenziafamiglia@provincia.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: https://familie.provinz.bz.it/de/home

Ansprechpartner

Roberta Bovo: Telefon: +39 0471 41 83 71
Massimiliano Santi: Telefon: +39 0471 41 83 81
Gerhard Mair: Telefon: +39 0471 41 83 69
Website: https://familie.provinz.bz.it/de/home

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr.
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr.