Über diesen Dienst können Sie eine Konzession beantragen für:
- die Nutzung von Gewässern für die Ableitung;
- die Nutzung von öffentlichen Gewässern für die Versorgung von Bauernbädern;
- alle späteren Änderungen der bereits erteilten Konzession.

Über diesen Dienst können Sie eine Konzession beantragen für:
Die Konzession kann entweder im eigenen Namen oder im Namen eines interessierten Unternehmens beantragt werden.
Sie können außerdem Folgendes beantragen:
Die Erteilung einer Konzession zur Ableitung von Wasser für landwirtschaftliche Zwecke unterliegt folgenden Voraussetzungen:
Die zu entrichtende Gebühr variiert je nach Art der Nutzung und wird in der Maßnahme nach den von der Landesregierung beschlossenen Kriterien festgelegt.
Die Gebühr ist bei mehrjährigen Konzessionen jährlich und bei vorläufigen Genehmigungen im Voraus zu entrichten.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website der Landesumweltagentur.
Die Anträge sind ausschließlich bei dem zuständigen Amt zu stellen. Dazu müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden:
Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die Formulare im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ ausfüllen. Senden Sie diese im PDF/A-Format an die Landesverwaltung:
Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine besonderen Fristen, außer für die Erneuerung einer Konzession. Die Erneuerung muss vor Ablauf der Konzession beantragt werden.
Wenn Sie eine Konzession beantragen, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.
Die Bearbeitungszeit hängt von den internen technischen Bewertungen und gesetzlichen Vorgaben, der Art des Antrags oder von Ereignissen ab, die den Abschluss des Verfahrens eventuell verhindern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Die Jahresgebühr ist bis zum Ende des Jahres fällig, in dem die Verzichtserklärung übermittelt wird.
Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen.
Sie können die Übertragung der bestehenden Konzession beantragen, indem Sie den entsprechenden Antrag einreichen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den EU-Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, „Bestimmungen über die Gewässer“;
Landesgesetz vom 30. September 2005, Nr. 7, „Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer“;
Verordnung betreffend organisierte Tätigkeiten und wasser-, physikalische und ähnliche nicht therapeutische Behandlungen.
Alte Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 47 70
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz
Es wird empfohlen, einen Termin bei den Ämtern zu vereinbaren.