Was kostet der Verleih?
Die Ausleihe ist gebührenfrei.
Wie viel früher muss ich den Antrag auf Geräteverleih stellen?
Den Antrag auf Geräteverleih kann man jederzeit stellen, also auch beispielsweise 6 Monate im Voraus. Gerätebuchungen sind technisch bedingt allerdings frühestens 6 Monate vor dem Abholtermin möglich, dementsprechend erhält man auch frühestens 6 Monate vor der geplanten Abholung eine Reservierungsbestätigung. Gerätebuchungen werden in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge vorgenommen.
Ich benötige die Geräte aber länger als 2 Wochen, was kann ich tun?
Nur sehr wenige Geräte („No-Limit-Geräte“) können zeitlich unbegrenzt ausgeliehen werden. Im Katalog sind diese Geräte mit „No-Limit“ gekennzeichnet. Das Amt behält sich vor, ggf. auch diese Geräte auf eine maximale Ausleihdauer zu begrenzen.
Warum muss ich den Antrag vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin unterschreiben lassen?
Die Geräte werden namentlich vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin ausgeliehen. Diese Person übernimmt damit auch die Verantwortung über die Geräte und haftet für eventuelle Schäden oder bei Verlust. Die Abholung und die Rückgabe der Geräte kann aber selbstverständlich auch von einer beauftragten Person erfolgen.
Was passiert, wenn Geräte nicht am vereinbarten Tag abgeholt werden?
Vereinbarte Gerätereservierungen bleiben 3 Arbeitstage abholbereit. Danach wird die Buchung gelöscht und die Geräte werden wieder zur Ausleihe freigegeben.
Weitere Fragen, die häufig gestellt werden, finden Sie zusammengefasst in diesem Dokument:
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