Von der Agentur für Bevölkerungsschutz abgeschlossene Vereinbarungen mit organisierten Freiwilligengruppen, um sie in Zivilschutzeinsätze einzubinden, insbesondere im Fall von Katastrophen. Die Vereinbarungen betreffen Tätigkeiten in Spezialeinheiten wie Verpflegung, Sanitätsdienst und Rettung.
Die vertragsgebundenen Organisationen werden in ein eigenes Register als Freiwilligenorganisationen für den Zivilschutz eingetragen. Sie müssen die von der Landesregierung festgelegten Eignungskriterien erfüllen.
Vereinbarungen mit Freiwilligenorganisationen für Zivilschutzmaßnahmen
Organisationen, die gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in Abschnitt d) des Landesregisters der Freiwilligenorganisationen eingetragen sind.
Die Voraussetzungen betreffen Ihre Organisation, deren Einsatzstruktur und die spezifischen Kompetenzen:
- In Abschnitt d) des Landesregisters der Freiwilligenorganisationen gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, eingetragen sein;
- über mindestens 50 Personen verfügen, die die Aufgaben der Spezialeinheit erfüllen können;
- über einen geeigneten Sitz in mindestens vier der neun Bezirke der Feuerwehren Südtirols verfügen;
- an jedem Sitz über eine geeignete taktische Einheit verfügen;
- eine ausreichende Anzahl an Referenzen vorlegen, die die spezifische Kompetenz belegen.
Sie können Ihr Ansuchen beim Amt für Zivilschutz stellen:
- Sie müssen einen Antrag vorlegen, das vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin Ihrer Organisation unterzeichnet ist;
- Sie müssen die Spezialeinheit angeben, mit der Sie zusammenarbeiten möchten;
- Sie müssen alle Unterlagen beilegen.
- Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
- Wenn die Überprüfung positiv ausfällt, wird mit der Organisation eine Vereinbarung abgeschlossen;
- Ihre Organisation wird als Freiwilligenorganisation für den Zivilschutz in das entsprechende Verzeichnis eingetragen.
Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetz vom 18. Dezember 2002, Nr. 15, Art. 13;
- Richtlinien für den Abschluss von Vereinbarungen mit den Freiwilligenorganisationen für den Zivilschutz, genehmigt mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 2510 vom 19. Oktober 2009 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 46/I-II vom 10.11.2009;
- Landesgesetz vom 1. Juli 1993, Nr. 11, Art. 5;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 3. Juli 2017, Nr. 117, Art. 56 (Kodex des Dritten Sektors).
Amt für Zivilschutz
Drususallee 116, 39100 BozenTelefon 1: +39 0471 41 60 40
Telefon 2: +39 0471 41 60 41
E-Mail: zivilschutz@provinz.bz.it
PEC: zs.pc@pec.prov.bz.it
Website: protezione-civile.provincia.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
