Das Amt für Menschen mit Behinderungen bietet Beratungen in Bezug auf die Beseitigung von architektonischen Hindernissen. Das Amt prüft auch eventuelle Verstöße gegen die Vorschriften zur Überwindung oder Beseitigung von architektonischen Hindernissen.
Technische Beratung zur Beseitigung und Überwindung von architektonischen Barrieren
- Öffentliche Körperschaften;
- private Eigentümer/Eigentümerinnen von Gebäuden, Bauten und Anlagen, die den technischen Vorschriften für architektonische Hindernisse unterliegen;
- freiberuflich Tätige aus dem Bausektor;
- Bürger und Bürgerinnen.
Sie können Ihr Ansuchen telefonisch (+39 0471 41 82 70) oder per E-Mail (menschen.behinderungen@provinz.bz.it) an das Amt für Menschen mit Behinderungen stellen.
Das Amt für Menschen mit Behinderungen wird innerhalb von 30 Tagen antworten.
Kann die Beratung auch von Bürgern und Bürgerinnen beantragt werden oder nur von Planern und Planerinnen?
Die Beratung kann auch von einzelnen Bürgern und Bürgerinnen in Anspruch genommen werden.
Kann ich mich an das Amt für Menschen mit Behinderungen wenden, um die Beratung zu beantragen?
Ja, Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetz vom 21. Mai 2002, Nr. 7: „Bestimmungen zur Förderung der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse“;
- Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2009, Nr. 54: „Verordnung über die Beseitigung und Überwindungvon architektonischen Hindernissen“.
Amt für Menschen mit Behinderungen
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 70
E-Mail: menschen.behinderungen@provinz.bz.it
Website: Abbau der architektonischen Barrieren (für Planer)
Parteienverkehr
Nach vorheriger Terminvereinbarung, täglich von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.
