Sonderhauptuntersuchung des Fahrzeuges, die nach einem Unfall durchgeführt werden muss, wie in Artikel 80 Absatz 7 der Straßenverkehrsordnung vorgesehen.
Sonderrevision in Folge eines Unfalles des Fahrzeuges
Alle, die eine Sonderhauptuntersuchung infolge eines Unfalles des Fahrzeuges durchführen müssen.
- Die ausgedruckte Vormerkung der Hauptuntersuchung (auf einem weißen A4-Blatt), der folgende Unterlagen beizufügen sind:
- der Zahlungsbeleg, den Sie über das „Portale dell‘Automobilista" (pagoPA) oder von einer autorisierten Zahlungsstelle erhalten haben, auf dem die für die Überprüfung der erfolgten Zahlung notwendige Zahlungsmitteilung/IUV-Kodex (bestehend aus 17-18 Ziffern) deutlich sichtbar ist;
- der Fahrzeugschein des Fahrzeugs (Vorder- und Rückseite);
- das Schreiben mit der Vormerkung der Hauptuntersuchung, das Sie erhalten haben.
Die Anwesenheit des Fahrzeugeigentümers/der Fahrzeugeigentümerin ist bei der Hauptuntersuchung nicht zwingend vorgeschrieben.
Wo merken Sie die Hauptuntersuchung vor
- bei den Autoagenturen | Mobilität | Autonome Provinz Bozen - Südtirol;
- per E-Mail an die folgende Adresse: motorisierung@provinz.bz.it (mit Angabe des Kennzeichens des Fahrzeuges in der Betreffzeile);
- beim Dienst der Landesprüfstelle für Fahrzeuge in Bozen, Sigismund-Schwarz-Straße 40.
Sie können Ihr Fahrzeuge ohne Vormerkung nicht direkt zur Landesprüfstelle für Fahrzeuge bringen.
- Innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten Sie eine E-Mail mit dem Datum und der Uhrzeit, die Sie ausdrucken und am Tag der Hauptuntersuchung vorlegen müssen:
- am Tag der Hauptuntersuchung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- den Fahrzeugschein;
- die auf einem weißen A4-Blatt ausgedruckte Vormerkung.
Die Hauptuntersuchungen werden vormittags durchgeführt, und Sie können drei Termine angeben, an denen Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen wollen.
Sie dürfen das Fahrzeug nicht fahren, bis die Hauptuntersuchung mit einem regulären Ergebnis abgeschlossen wurde.
Wo kann ich die Sonderhauptuntersuchung durchführen?
Die Sonderhauptuntersuchung kann bei jedem Kraftfahrzeugamt in Italien durchgeführt werden.
Wann kann ich auf der Straße fahren?
Sie können nur am Tag der Hauptuntersuchung mit der mitgeführten Vormerkung und dann erst nach dem regulären Ergebnis der Hauptuntersuchung fahren.
Was passiert, wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht?
Wenn das Fahrzeug immer noch nicht alle Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt und die Hauptuntersuchung nicht besteht, muss sie wiederholt werden.
Kann ich das Fahrzeug verschrotten oder verkaufen?
Ja, das Fahrzeug kann in Italien verschrottet oder verkauft werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlage
Artikel 80 der Straßenverkehrsordnung.
Kraftfahrzeugamt
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag bis Freitag: von 08:15 bis 12.00 Uhr.Donnerstag: von 08:15 bis 12:00 Uhr und von 14:15 bis 16:00 Uhr.
