Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschulen.
Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen.
Lehrkräfte, die mit der Aufsicht beauftragt sind.
Mensa für Schüler und Schülerinnen
Zum Essen in der Schulausspeisung werden Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel und Oberschule sowie der Berufsschulen zugelassen. Auch die Lehrpersonen, die mit der Aufsicht beauftragt sind, können in der Schulausspeisung essen.
Die Termine für die Anmeldung werden jährlich auf den Websites und über die digitalen Kanäle der Gemeinden bekanntgegeben.
Für den Zugriff auf den Online-Dienst myCIVIS benötigen Sie eine der folgenden Authentifizierungsmethoden:
- mit SPID,
- mit CIE, dem elektronischen Personalausweis,
- mit der aktivierten Bürgerkarte, dem PIN und dem installierten Lesegerät.
Eine Gebührenermäßigung kann bei der Anmeldung beantragt werden. Vorzuweisen ist der FWL-Index bezogen auf das Einkommen des Vorjahres: das ist der Faktor der wirtschaftlichen Lages und wird bei der Einreichung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet.
Die Anmeldung erfolgt über den Online-Dienst myCIVIS. Sie finden den Button für den Zugriff am Ende dieser Seite.
Loggen Sie sich mit Ihrer digitalen Identität ein und wählen Sie den Dienst Ihrer Gemeinde aus.
Nach der Anmeldung wird die Zulassung geprüft.
Das Essen in der Schulausspeisung kann ab dem zweiten Schultag in Anspruch genommen werden: Jede Schule bestimmt ihren eigenen Dienstkalender in Abhängigkeit der verfügbaren Plätzen.
Die Anmeldungen erfolgen jährlich für das kommende Schuljahr.
Die Termine für die Anmeldung liegen zwischen April und Juni und sind nicht für alle Gemeinden gleich.
Anmeldungen, die nach den veröffentlichten Terminen eintreffen, werden nur berücksichtigt, solange noch Plätze frei sind.
Bei Fragen besuchen Sie die Website Ihrer Gemeinde oder kontaktieren Sie das zuständige Amt.
Mein Kind kann nicht alles essen. Gibt es die Möglichkeit besonderer Diäten?
Falls aus gesundheitlichen Gründen eine individuelle Diät erwünscht ist, muss dies dem zuständigen Gemeindeamt rechtzeitig mitgeteilt werden. bitte kontaktieren Sie das zuständige Amt in Ihrer Gemeinde.Wann sind die Termin für die Anmeldung?
Wieviel kostet die Mensa?
Wie werden die Speisepläne erstellt?
Die mehrwöchigen Speisepläne orientieren sich an den Jahreszeiten. Dabei kommen auch Bioprodukte und Lebensmittel aus der Region zum Einsatz. Auf dem Speiseplan stehen auch typische, regionale Gerichte.
- Landesgesetz Nr. 7 vom 31. August 1974 „Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung“.
- Beschluss der Landesregierung Nr. 2019 vom 13. Juni 2005 „Richtlinien für die Beteiligung des Landes an den Führungskosten des Schulausspeisungsdienstes - Schuljahr 2005/06“ (in geltender Fassung).
- Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2 vom 11. Januar 2011 „Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen“.
Auf der Website des Südtiroler Gemeindenverbandes finden Sie die Übersicht aller Gemeinden in Südtirol.
