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Rückerstattung nicht zustehender Beträge

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Partí

Antrag bei der Autonomen Provinz Bozen für die Rückerstattung von nicht zustehenden Beträgen.

 


Bürger und Bürgerinnen, die an die Autonome Provinz Bozen nicht zustehende Beträge gezahlt haben, wie:

  • einen höheren Betrag;
  • eine doppelte Einzahlung;
  • einen nicht geschuldeten Betrag.


Um den Dienst zu beantragen, müssen Sie einen nicht geschuldeten Betrag gezahlt haben.

 


Um die Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

  • Antragsformular: ##2##;
  • Kopie des Einzahlungsbelegs.

Besorgen Sie bitte eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

 


Wie Sie den Antrag stellen:

  • laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei (diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
  • reichen Sie den Antrag auf Rückerstattung bei dem Landesamt, das die Maßnahme erlassen hat, für welche die Zahlung geleistet wurde; Sie können den Antrag per E-Mail, PEC oder in Papierform einreichen.


Das zuständige Amt prüft die Unterlagen und beauftragt, sofern diese ordnungsgemäß sind, das Amt für Einnahmen für die Rückerstattung zu sorgen.

 


Die Rückerstattung der nicht geschuldeten Beträge erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Feststellung des Betrags.

 


Wird das Ergebnis des Antrags mitgeteilt?

Im Falle der Antragsannahme wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen. Allfällige Ablehnungen werden den betroffenen Personen mitgeteilt.

Wie ist die Stempelsteuer zu entrichten?

Alle Entrichtungsmöglichkeiten sind im Antragsformular angegeben.

Sind bei der Stempelsteuer Befreiungen vorgesehen?

Ja, falls Sie zu den laut geltenden Vorschriften vorgesehenen Fällen gehören. Der Artikel, durch den die Befreiung geregelt ist, muss auf dem Formular angegeben werden.