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Cëdes dl servis: 1232

Rendite bei berufsbedingter Taubheit

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Partí

Entschädigung, die bei dauerhaftem Hörverlust gewährt wird, der die Arbeitsfähigkeit um mindestens 11 % verringert durch beruflichen Lärm im Rahmen von Tätigkeiten, die unter die obligatorische Versicherung fallen.


Menschen, die unter einem bleibenden Gehörschaden leiden.


Die Voraussetzungen betreffen die Einreichung des Antrags und Ihren Wohnsitz.

  • Sie müssen den Antrag bereits eingereicht haben
  • Wohnsitz.

Wohnsitz

  • Sie müssen den Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol seit mindestens 2 Jahren aufweisen;
  • oder, Sie müssen mindestens ein Jahr (auch unterbrochen) eine Tätigkeit im entsprechenden Risikosektor innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Antragstellung auf dem Gebiet der Region ausgeübt haben.

Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag auf diese Rente bei der ASWE-Agentur einzureichen.

Der Dienst ist kostenlos.


Anträge sind beim INAIL einzureichen, da neue Fälle von Lärmschwerhörigkeit nicht mehr nach dem regionalen Gesetz, sondern nach dem Staatsgesetz über INAIL entschädigt werden.

Der Dienst wird vom INAIL verwaltet.


Sie erhalten eine Entschädigung, deren Betrag auf der Grundlage einer jährlichen konventionalen Jahresentlohnung von €29.181,00 für das Jahr 2026 berechnet wird.

Diese Rente:

  • Beträgt zwischen € 155,55 und € 939,44 pro Monat, abhängig vom Schweregrad des Hörverlusts;
  • Erhöht sich um 5 % für jedes abhängige Familienmitglied;
  • Ist nicht übertragbar;
  • Wird von der Autonomen Provinz Bozen gezahlt, mit zweimonatlicher Fälligkeit auf das Konto des Antragstellers;
  • Wenn nach 15 Jahren der Schweregrad des Hörverlusts auf unter 16 % stabilisiert ist, wird die Rente nicht mehr zweimonatlich gezahlt, sondern einmalig als kapitalisierter Betrag.

Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag auf diese Rente einzureichen.


Kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Entschädigung kommen?

Ja, es kann zu Verzögerungen von einigen Tagen kommen. Aus diesem Grund sollte man Feiertage, Samstage und Sonntage berücksichtigen.

Kann die Zahlungsmethode für die Entschädigung geändert werden?

Ja, Sie können das folgende Formular ausgefüllt an die E-Mail-Adresse der ASWE-Agentur (aswe.asse@provinz.bz.it) oder per PEC (aswe.asse@pec.prov.bz.it) senden: ##1##

Kann ich den Antrag von Arbeitern, die Taubheit wegen Geräuschstörungen aufweisen, einreichen?

Ja, über das INAIL.


Der Dienst wird durch die regionale Gesetzgebung geregelt, die online eingesehen werden kann: Lexbrowser.

Die diesbezügliche Rechtsgrundlage ist:

Informationen über die Dauer des Verfahrens, die mit dem Verfahren betraute Person, die Befugnis zur Vertretung im Falle der Untätigkeit sowie die verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe finden Sie unter dem folgenden Link: ##2##.