- Lehrbetriebe, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind;
- freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Artikel 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind;
- Selbstständige.
Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen 2024 - 2026
- Die Prämie kann nur für Auszubildende der traditionellen Lehre gewährt werden, die in Lehrbetrieben ausgebildet werden, die in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind.
- Die Auszubildenden müssen die im Ausbildungsbetrieb vorgesehene berufspraktische Ausbildungszeit abgeschlossen haben.
- Die Auszubildenden müssen die Lehrabschlussprüfung bestanden haben.
- Mindestens die Hälfte der Lehrzeit muss im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert worden sein.
- Die Prämie kann nur einmal pro Lehrling und Ausbildungsbetrieb beantragt werden.
- Die Lehrzeit kann auch in Partnerunternehmen (d. h. in beteiligten oder verbundenen Unternehmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014) absolviert werden.
- Bei Saisonlehrverhältnissen gelten acht Monate Lehrzeit als ein volles Lehrjahr.
- Zur Berechnung der Lehrzeit werden nur ganze Monate berücksichtigt.
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Sie benötigen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro. Diese können Sie bezahlen mittels:
- @e.bollo;
- Stempelmarke auf Papier (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben)
- virtueller Stempelmarke (Nummer und Datum der Ermächtigung angeben).
- Klicken Sie auf den Button „Zum Dienst“ am Ende dieser Seite. Melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Sie finden sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen?“.
- Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingereicht wurde.
Die Prämie beträgt 2.000,00 Euro, wenn der oder die Auszubildende die gesamte Lehrzeit im Lehrbetrieb absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat.
Wenn der oder die Auszubildende mindestens die Hälfte der vorgesehenen Lehrzeit im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat, beträgt die Prämie 1.000,00 Euro.
Reichen Sie den Antrag innerhalb von 90 Tagen ab Bestehen der Lehrabschlussprüfung ein.
Der Dienst ist für den Zeitraum von 2024 bis 2026 aktiv.
Kann ich die Prämie mehrmals beantragen?
Kann ich die Prämie für mehrere Auszubildende mit einem einzigen Antrag beantragen?
Ja, die Prämie kann für mehrere Auszubildende mit einem Antrag beantragt werden, wenn sie die Voraussetzungen der Förderkriterien erfüllen.- Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4 „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft”;
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- Landesgesetz vom 4. Juli 2012, Nr. 12 „Ordnung der Lehrlingsausbildung“;
- Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
Abteilung Wirtschaftsentwicklung
Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben), +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete), +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it
Funktionsbereich Tourismus
Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
