Die Umweltgelder sind Ausgleichszahlungen aus dem Betrieb mittelgroßer und großer Wasserkraftwerke. Die Gelder stehen den Ufergemeinden und dem Land zur Verfügung und werden für ökologische und wasserbauliche Maßnahmen verwendet.
Notwendige Dokumente für Umweltgelder
Die Umweltgelder sind Ausgleichszahlungen aus dem Betrieb mittelgroßer und großer Wasserkraftwerke. Die Gelder stehen den Ufergemeinden und dem Land zur Verfügung und werden für ökologische und wasserbauliche Maßnahmen verwendet.
- ##1##, ist aufzubewahren und muss nicht übermittelt werden. Dieses Formular wird zur detaillierten Beschreibung und Planung der im Rahmen der Dreijahrespläne vorgesehenen Maßnahmen verwendet.
- ##2##, ist gemäß den nachstehend beschriebenen Modalitäten zu übermitteln. Dieses Formular dient der Abgabe von Eigenerklärungen nach Abschluss der Maßnahmen.
- E-Mail: tutela.acque@provincia.bz.it;
- PEC (zertifizierte elektronische Post): gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it.
Sie müssen Anlage B innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Arbeiten an den Betreiber und an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz übermitteln.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Umweltgelder auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Können Bezirksgemeinschaften, die Ufergemeinden einschließen, auf die Umweltgelder zugreifen?
Nein, nur die Ufergemeinden können diese Gelder in Anspruch nehmen.
Wann muss ich Anlage A ausfüllen und was ist damit zu tun, sobald sie ausgefüllt ist?
Diese Unterlage ist auszufüllen, wenn der Dreijahresplan der Maßnahmen ausgearbeitet wird. Anschließend ist sie aufzubewahren und im Falle späterer Kontrollen bereitzuhalten.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Rechtsgrundlagen
Amt für Gewässerschutz
Telefon: +39 0471 41 18 61 / +39 0471 41 18 62
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: tutela.acque@provincia.bz.it
PEC: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
