Mitteilung über die Ferienschließung von Apotheken. Die Apotheken haben Anrecht auf eine jährliche Ferienschließung von höchstens 30 Kalendertagen (darunter sind die Tage laut dem entsprechenden Notdienstkalender des laufenden Jahres zu verstehen), wobei auch halbe Tage beansprucht werden können.
Mitteilung über die Schließung der Apotheke wegen Urlaub
Apotheken, die sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.
Die Apotheke muss das folgende Formular ausfüllen, um die Schließung mitzuteilen: ##2##.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Die Feiertagsschließungen werden telematisch an die folgende PEC-Adresse übermittelt: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it an die Apothekerkammer der Autonomen Provinz Bozen und an das zuständige Landesamt.
Das Amt wendet den Grundsatz der stillschweigenden Zustimmung an, so dass Sie nicht immer eine ausdrückliche Ermächtigung für die Schließung erhalten.
Die Ferienschließungen werden mindestens eine Woche vor der Schließung angekündigt.
Welche Apotheken haben Notdienst?
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 11. Oktober 2012, Nr. 16, Art. 6, Absatz 2 in geltender Fassung.
- Beschluss der Landesregierung vom 20. Dezember 2022, Nr. 971, Art. 2 für die Kriterien.
Amt für Gesundheitssteuerung
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 80 50 / +39 0471 41 80 51
E-Mail:gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it/de/home
