Mietbeiträge zugunsten von genossenschaftlichen Körperschaften
Chi possa pa nuzé l servisc
Genossenschaftliche Körperschaften, die in das Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften der Autonomen Provinz Bozen eingetragen sind und ihre Tätigkeit hauptsächlich in Südtirol ausüben.
Darüber hinaus müssen diese genossenschaftlichen Körperschaften in die folgenden Kategorien fallen:
- Sozialgenossenschaften;
- Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die zu mindestens 60 % aus Arbeitnehmenden bestehen, die aus einem der folgenden Gründe entlassen wurden: infolge eines Konkurses oder eines anderen Insolvenzverfahrens, der endgültigen Schließung des Unternehmens oder eines erheblichen Personalabbaus;
- Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die einen Betrieb übernehmen und sich zu mindestens 60 % aus Arbeitnehmenden zusammensetzen, die seit mindestens einem Jahr in dem zu übernehmenden Unternehmen beschäftigt waren;
- Genossenschaftliche Körperschaften, die innovative oder sozial wertvolle unternehmerische Tätigkeiten ausüben;
- Genossenschaftliche Körperschaften, die unternehmerische Tätigkeiten ausüben, unter besonderer Berücksichtigung der Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung von Frauen und Jugendlichen sowie Weiterbildung, Umschulung und beruflichen Eingliederung von Personen mit Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Diese Ziele müssen sich aus den Statuten ergeben und ein überwiegendes Gewicht bei den Aktivitäten der Genossenschaft haben;
- Bürgergenossenschaften und Sozialunternehmen in Form von Genossenschaften.
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Förderfähige Ausgaben
Es sind keine Mindest‑ oder Höchstgrenzen für die förderfähigen Ausgaben vorgesehen.
Es können mehrere Fördergesuche pro Jahr gestellt werden.
Förderfähige Initiativen
Die Beiträge können, unter Anwendung der De-minimis-Regelung, für folgende Vorhaben gewährt werden:
- Anmietung von Liegenschaften für die Durchführung der Tätigkeit der genossenschaftlichen Körperschaft, einschließlich jener zur landwirtschaftlichen Nutzung.
Mietverträge mit Untervermietung an Dritte sind nicht zulässig.
Beitragssatz:
Die Beiträge können im Ausmaß von 50% des Mietzinses gewährt werden.
Für die Verfolgbarkeit der Geldflüsse wird ein einheitlicher Projektcode (CUP) vergeben. Der vom zuständigen Amt mitgeteilte CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Unterlagen und Zahlungsnachweisen (z.B. Rechnungen und Bankbelegen) angeführt werden.
Pflichten
Es müssen die vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für den Genossenschaftstyp eingehalten werden, für den die Förderungen gewährt wurden. Diese Beschränkungen gelten für die gesamte Dauer der Genehmigung des Beitrages.
Cie che n adrova
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- Betriebsentwicklungsplan mit:
b) ausgeübte Tätigkeit (Sitz der Genossenschaft, angebotene Dienstleistungen, Nutznießer der Leistungen);
c) Businessplan mit einem Bezugszeitrahmen von mindestens drei Jahren;
- Kopie des unterzeichneten Mietvertrages;
- Entrichtung der Stempelgebühr von 16,00 Euro. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
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- Ausgabennachweise gemäß Beschreibung im Formular
Coche fé dumanda
Die Anträge samt Anlagen müssen unter Verwendung der entsprechenden Formulare (siehe „Was benötigen Sie“) erstellt, in ein PDF umgewandelt, digital unterzeichnet und in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it gesendet werden.
Nscila vala inant
Das zuständige Amt nimmt den Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen.
Nach Eingang des Antrags erhält die genossenschaftliche Körperschaft mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens und den einheitlichen Projektcode (CUP).
Tëmps y scadënzes
- Die Beitragsberechnung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt.
- Innerhalb von 120 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Verfahren abgeschlossen und die genossenschaftliche Körperschaft erhält die entsprechende Mitteilung mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC).
- Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, eingereicht werden.
- Die Ausgaben für mehrjährige Mietverträge, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.
Referimënc normatifs
Ënt cumpetënt
Amt für Genossenschaftswesen
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 49 36
E-Mail: gen@provinz.bz.it
PEC: gen.coop@pec.prov.bz.it
Website: https://genossenschaften.provinz.bz.it
