Der Dienst sieht Förderungen zu Gunsten von Sozialgenossenschaften und besonderen Arten von Arbeitsgenossenschaften für Mietkosten vor - bis höchstens 50 Prozent des Mietzinses.
Die Beiträge werden im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährt.

Der Dienst sieht Förderungen zu Gunsten von Sozialgenossenschaften und besonderen Arten von Arbeitsgenossenschaften für Mietkosten vor - bis höchstens 50 Prozent des Mietzinses.
Die Beiträge werden im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährt.
Genossenschaftliche Körperschaften.
Die vorgesehenen Fördermaßnahmen können von folgenden Genossenschaftstypen beansprucht werden:
Darüber hinaus müssen die oben genannten Unternehmen zu folgenden Kategorien gehören:
Es müssen die vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für den Genossenschaftstyp eingehalten werden, aufgrund dessen die Förderungen gewährt wurden. Diese Beschränkungen gelten für die gesamte Dauer der Genehmigung des Beitrages.
Für den Antrag auf Mietbeitrag sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
Die Anträge müssen auf eigenen, vom zuständigen Landesamt bereitgestellten Vordrucken abgefasst, in ein PDF-Format umgewandelt, digital unterzeichnet und durch eine einzige PEC-Mitteilung dem zuständigen Landesamt übermittelt werden.
Dem Gesuch müssen beigelegt werden:
Die vorgesehenen Stemplegebühren bezüglich des Förderungsansuches sind zu eintrichten. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Beitragsanträge müssen beim Amt für Genossenschaftswesen unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare eingereicht werden, die ausschließlich mit zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse zu senden sind: gen.coop@pec.prov.bz.it.
Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft mit zertifizierte elektronische Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.
Das Vergabeverfahren wird innerhalb von 120 Tagen abgeschlossen. Vorbehalten bleiben die Unterbrechungen gemäß Art. 4 des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22. Oktober 1993 (Regelung des Verwaltungsverfahrens). Anschließend erhält die Genossenschaft die entsprechende Mitteilung mit zertifizierter E-Mail (PEC).
Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, im PDF-Format bei der folgenden PEC-Adresse eingereicht werden: gen.coop@pec.prov.bz.it.
Die Ausgaben für mehrjährige Projekte, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 49 36
E-Mail: gen@provinz.bz.it
PEC: gen.coop@pec.prov.bz.it
Website: genossenschaften.provinz.bz.it