Es ist ein Zusatzbeitrag zum Landesfamiliengeld für Familien, in denen die Väter Angestellte im privaten Sektor in der Provinz Bozen sind.
Landesfamiliengeld Plus
Väter, auch Adoptiv- oder Pflegeväter, welche die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
- Ihre Familie muss bereits das Landesfamiliengeld (vorbereitender Dienst) für den beantragten Zeitraum erhalten;
- Sie müssen Angestellter/-in im privaten Sektor in der Autonomen Provinz Bozen sein oder der privaten Kollektivverhandlung unterliegen;
- Sie müssen mindestens einen und höchstens drei volle ununterbrochene Monate innerhalb der ersten 18 Lebensmonate Ihres Kindes Elternzeit genommen haben (wenn Sie ein Adoptiv- oder Pflegevater sind, beginnen die 18 Monate ab dem Datum des Adoptions- oder Pflegebeschlusses);
- Der Antrag wird von derselben Person gestellt, die das Landesfamiliengeld beantragt hat.
- Das Antragsformular: ##1##;
- den Personalausweis.
- Indem Sie sich an die Patronate wenden;
- oder indem Sie den Antrag persönlich bei der Agentur ASWE einreichen, per E-Mail: aswe.asse@provincia.bz.it oder PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it.
- Das Büro erhält Ihren Antrag;
- Das Büro kann Ihren Antrag annehmen oder ablehnen und Ihnen eine entsprechende Mitteilung senden.
- Im Falle einer Annahme erhalten Sie eine Bewilligungsmitteilung von ASSE, die den Zusatzbeitrag je nach Ihrer Zugehörigkeitskategorie auf das im Antrag angegebene Konto überweist, und zwar:
- 400,00 € pro Monat, wenn der Vater während des beantragten Zeitraums eine auf das Gehalt berechnete Elternzeitentschädigung erhält;
- 800,00 € pro Monat, wenn der Vater während des beantragten Elternzeitzeitraums keine Vergütung erhält;
- 600,00 € pro Monat, wenn der Vater die auf das Gehalt berechnete Entschädigung nur für einen Teil des beantragten Elternzeitzeitraums erhält.
Die Zahlung erfolgt in einer einzigen Rate zusammen mit dem Betrag des Landesfamiliengeldes, auf die gleiche Weise.
Die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung führt Stichprobenkontrollen durch, um die Richtigkeit gemäß den geltenden Vorschriften (Art. 2, Absatz 3, Landesgesetz 17/1993) zu überprüfen; Sie sind für die Richtigkeit der angegebenen Daten, das Weglassen von erforderlichen Informationen und die Kenntnis der strafrechtlichen Sanktionen im Falle falscher Angaben, der Erstellung oder Verwendung falscher Dokumente verantwortlich. Im Falle falscher, unwahrer oder unterlassener Angaben verlieren Sie den erhaltenen Vorteil (Art. 2bis Landesgesetz 17/1993).
- Sie müssen den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende der Elternzeit, für die Sie den Beitrag beantragen, einreichen.
- Der Zusatzbeitrag deckt einen Mindestzeitraum von einem Monat und einen Höchstzeitraum von drei aufeinanderfolgenden vollen Monaten.
Kann ich das Konto ändern, auf das ich den Beitrag erhalte?
Ist es möglich, dass die Person, die das Landesfamiliengeld beantragt, nicht mit der Person übereinstimmt, die den Zusatzbeitrag (Landesfamiliengeld ) beantragt?
Beeinflusst die Höhe der Elternzeitentschädigung den Betrag des gewährten Zusatzbeitrags?
Kann ich den Zusatzbeitrag für die Eingewöhnungszeit in einem Kleinkinderbetreuungsdienst erhalten?
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind:
- Beschluss der Landesregierung vom 24. Oktober 2025, Nr. 848;
- Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8, Artikel 9 (Landesfamiliengeld);
- Gesetzesdekret vom 26. März 2001, Nr. 151, Artikel 32 (Elternzeit).
- die Dauer des Verfahrens;
- die mit dem Verfahren betraute Person;
- die Befugnis zur Vertretung im Falle der Untätigkeit;
- sowie, die verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe;
ASWE – Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 83 00
Fax: +39 0471 41 83 29
E-Mail: aswe.asse@provincia.bz.it
PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it
Website: asse.provincia.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
