Descrizion
Über diesen Dienst können Sie eine Konzession für die Nutzung von Wasser in einer neuen Thermalwasseranlage oder für die Abfüllung von Mineralwasser beantragen und auch nachträgliche Änderungen der bereits erteilten Konzession beantragen.

Über diesen Dienst können Sie eine Konzession für die Nutzung von Wasser in einer neuen Thermalwasseranlage oder für die Abfüllung von Mineralwasser beantragen und auch nachträgliche Änderungen der bereits erteilten Konzession beantragen.
Sie können eine Konzession für die Wasserableitung und -nutzung entweder im eigenen Namen oder im Namen eines interessierten Unternehmens beantragen. Sie können außerdem Folgendes beantragen:
Die Erteilung einer Konzession zur Ableitung von Wasser für landwirtschaftliche Zwecke unterliegt folgenden Voraussetzungen:
Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:
Senden Sie die Formulare im PDF/A-Format an die Landesverwaltung über eine der folgenden Adressen:
Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine besonderen Fristen, außer für die Erneuerung einer Konzession. Die Erneuerung muss vor Ablauf der Konzession beantragt werden.
Wenn Sie eine Konzession beantragen, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.
Der zeitliche Ablauf des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Die Jahresgebühr ist bis zum Ende des Jahres fällig, in dem die Verzichtserklärung übermittelt wird.
Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen.
Wenn Sie Ihr Interesse an einer Verlängerung nicht mitteilen, wird die Konzession ausgeschrieben. An dieser Ausschreibung können Sie dann nicht teilnehmen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landesgesetz vom 14. Juli 2025, Nr. 8, „Änderungen zu Landesgesetzen“;
Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, „Bestimmungen über die Gewässer“;
Alte Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 47 93
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Es wird empfohlen, einen Termin bei den Ämtern zu vereinbaren.