Antrag auf Erteilung einer Konzession an die Agentur für Bevölkerungsschutz für den Bau von Überquerungen von Gewässern (z. B. Brücken, Straßen, Kanalisierungen, Rohrleitungen, Elektroleitungen, Skipisten, Furten usw.). Es handelt sich um Überquerungen, die den Übergang von Personen und Sachen ermöglichen, ohne den regulären Fluss der Gewässer zu beeinträchtigen oder die Stabilität der Böschungen zu gefährden.
Konzession für die Überquerung von Flüssen und Bächen
- Bürger und Bürgerinnen, oder
- Körperschaften, Firmen, Gesellschaften, Unternehmen (gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin), die Strukturen zur Überquerung von Gewässern bauen müssen.
Die Voraussetzungen betreffen die technische Korrektheit des Projekts und seine Auswirkungen auf das Gewässer.
Die Strukturen dürfen:
den regulären Abfluss der Gewässer nicht beeinflussen;
Dämme und Ufer nicht schwächen;
im Falle von Hochwasser oder Überschwemmung keine Gefahr darstellen.
Die Überquerungsstelle des Gewässers muss so gewählt werden, dass die Sicherheit aller gewährleistet ist. Ungeeignete und problematische Stellen sind zu vermeiden.
Um die Konzession zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente vorbereiten:
technische Unterlagen, je nach Art des Bauwerks auf den sich der Antrag bezieht (z. B. Lageplan, Querschnitt, Mappenauszüge, technische Berichte, hydraulische Berechnungen usw.);
Formular für die Überquerung von Flüssen und Bächen.
Die Kosten für den Dienst betragen 32 Euro:
Stempelmarke im Wert von 16 Euro, die dem Antrag beizufügen ist;
Stempelmarke im Wert von 16 Euro, für die Konzession;
Es kann eine Kaution als Garantie für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten verlangt werden.
Sammeln Sie die technischen Unterlagen für das Bauwerk, auf den sich der Antrag bezieht.
Füllen Sie das ##1## aus.
Für diesen Dienst sind keine besonderen Fristen vorgesehen.
Der Antrag muss rechtzeitig eingereicht werden, damit ein Lokalaugenschein der von den Arbeiten betroffenen Stellen und eine Überprüfung der Unterlagen erfolgen kann.
Agentur für Bevölkerungsschutz, Amt für Öffentliches Wassergut
Cesare-Battisti-Straße 23, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 45 00
E-Mail: oeffentliches.wassergut@provinz.bz.it
PEC: oeffentlicheswassergut.demanioidrico@pec.prov.bz.it
Webseite: bevoelkerungsschutz.provinz.bz.it/de/wildbachverbauung/home
