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Cëdes dl servis: 1302

Kontrolle und Verstöße gegen die soziale Auflage

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Partí

Verpflichtungen der Förderungsempfänger im Zusammenhang mit der Sozialbindung.

Die Wohnbauförderungen für den Kauf, Bau und die Wiedergewinnung der Erstwohnung haben eine soziale Funktion. Daher unterliegen geförderte Wohnungen bestimmten Vorschriften und dürfen nicht Gegenstand von Spekulationen sein.

Darüber hinaus müssen die Wohnungen während der gesamten Dauer der Bindung dauerhaft und tatsächlich besetzt werden.


Der Dienst richtet sich an Förderungsempfänger, die während der Dauer der Sozialbindung den Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 13 von 1998 unterliegen.




Der Dienst wird von der Agentur für Wohnbauaufsicht (AWA) verwaltet, welche die Einhaltung der Verpflichtungen die mit der Bindung verbunden sind, überwacht.




Wie kann man die Löschung der Bindung nach einem Widerruf wegen Zuwiderhandlung beantragen?

In diesem Fall muss das folgende Formular ausgefüllt werden: ##1##