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Konformitätserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen

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Übermittlung der Übereinstimmungserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen, die durch die Richtlinie Nr. 67/548/EWG in geltender Fassung über die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe geregelt sind.


Inhaber und Inhaberinnen von neuen Depots.


Um die Übereinstimmung zu bescheinigen, muss das Fachpersonal das entsprechende Formular ausfüllen, das von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz erstellt wird: ##1##.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


Sie können die Erklärung per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die zuständige Gemeinde senden.


Sie müssen bis zur nächsten Prüfung eine Kopie der Erklärung aufbewahren.


Sie müssen die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Arbeiten einreichen.


Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Welche Prüfungen müssen für die Abnahme der Anlage durchgeführt werden?

Leitungen und Schächte des Kraftstoffsystems ohne Leckdetektor müssen vor Inbetriebnahme, möglichst schon vor den Abschlussarbeiten, auf Dichtheit geprüft werden. Die Prüfprotokolle der Dichtheitsprüfung mit den dazugehörigen Diagrammen und Plänen sind bei der Abnahme vorzulegen.

Wer kann die Abnahme durchführen?

Die Übereinstimmung des Depots wird in der Regel von dem Unternehmen bescheinigt, das den Einbau vornimmt.