Ausstellung eines Jagdausweises, dessen Besitz notwendig ist, um die Jagd außerhalb der Provinz ausüben zu können - ausgenommen Privatjagden. Im Jagdausweis ist die gewählte Jagdart angegeben.
Jagdausweis
Alle Bürger und Bürgerinnen, die im Besitz eines gültigen Jagdgewehrscheins sind.
Sie müssen im Besitz einer Kopie des Jagdgewehrscheins sein.
Um einen Jagdausweis zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen.
Antrag auf stempelfreiem Papier mit folgenden Angaben:
- Ihre meldeamtlichen Daten;
- die Nummer des Jagdgewehrscheins mit Angabe von Ausstellungsort und -datum sowie Ablaufdatum;
- Angabe einer Jagdart.
Kopie des Jagdgewehrscheins.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie können ihr Ansuchen elektronisch über den Online-Dienst myCIVIS einreichen, indem Sie wie folgt vorgehen:
- klicken Sie auf Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Formular für das Ansuchen auf Ermächtigung weitergeleitet;
- geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
Der Antrag wird geprüft und der Jagdausweis wird ausgestellt.
Sie müssen den Jagdausweis bis Juni des auf die Ausstellung folgenden Jahres an das Amt für Wildtiermanagement zurückgeben.
Die Jagdsaison beginnt am 1. März, den neue Ausweis erhält man durch Rückgabe des abgelaufenen.
Kann ich auch mehr als eine Jagdart wählen?
Nein, pro Jagdsaison kann nur eine Jagdart gewählt werden.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Jagdausweis verloren habe?
Es muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Ein Duplikat des Jagdausweises kann bei der zuständigen Jagdbehörde unter Vorlage der Anzeige beantragt werden.
Wo und wann wird ein Jagdausweis benötigt?
Für die Jagd außerhalb der Provinz - mit Ausnahme von privaten Jagdreservaten - ist ein Jagdausweis erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Jagdausweis - Autonome Provinz Bozen - Südtirol.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlage
Amt für Wildtiermanagement
Landhaus 6, Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 51 70 / +39 0471 41 51 71
E-Mail: wildtiermanagement@provinz.bz.it
PEC: wildtier.fauna.selvatica@pec.prov.bz.it
Website: forstdienst.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
