Der „Jährlicher finanzieller Zuschuss für über 65-Jährige in Südtirol“ ist eine Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen, die im Land ansässig sind.
Jährlicher Zuschuss für Personen über 65 Jahre in Südtirol
Sie haben Anrecht auf die Unterstützungsleistung, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie erhalten: eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente, ausbezahlt vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF, oder eine Sozialrente oder Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder eine Hausfrauenrente;
- Ihre Rente beträgt weniger als 1.000 Euro brutto im Monat;
- Sie waren zum 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der ISEE 65 Jahre oder älter;
- Sie haben eine aktuell gültige ISEE von maximal 20.000 Euro.
Um die Unterstützungsleistung zu erhalten, ist kein spezifisches Ansuchen notwendig. Sie müssen lediglich bis zum 30. September des Jahres die ISEE-Erklärung machen.
- Wenden Sie sich zwischen dem 1. Januar und dem 30. September an ein Steuerbeistandszentrum (CAF);
- Fordern Sie Ihre aktuell gültige ISEE-Erklärung an.
Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, zahlt das INPS/NISF die Unterstützungsleistung automatisch aus.
Sie können die ISEE-Erklärung zwischen dem 1. Januar und dem 30. September machen.
Am Ende des Jahres erhalten Sie vom INPS/NISF eine Einmalzahlung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Für eine individuelle Beratung betreffend den Zuschuss können Sie sich kostenlos an die Steuerbeistandszentren (CAF) wenden, mit denen das Land eine Vereinbarung getroffen hat.Die Leistung unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
- ##3##, das für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 den finanziellen Zuschuss für Südtiroler über 65 Jahre eingeführt hat.
- Der ##4##, der die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses festgelegt hat.
NIFS/INPS und Amt für Senioren und Sozialsprengel (für allgemeine Anfragen, nicht für eine individuelle Beratung)
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 50 / +39 0471 41 82 51
E-Mail: amt.senioren@provinz.bz.it
