Dieser Dienst betrifft gewerbliche Gütertransportunternehmen, die ordnungsgemäß in das Berufsverzeichnis eingetragen sind. Er richtet sich an Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungen innerhalb der Länder der Europäischen Gemeinschaft durchführen wollen. Die Beförderungen erfolgen mit Kraftfahrzeugen, deren Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 2,5 Tonnen übersteigt.
Im Fahrzeug muss immer eine beglaubigte Kopie dieser Lizenz mitgeführt werden.
Darüber hinaus können die beglaubigten Kopien der EWG-Lizenzen (für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft/EWG) in verschiedenen Fahrzeugen mitgeführt werden, solange sie nicht abgelaufen sind. Im Falle des Verkaufs eines Fahrzeugs und des anschließenden Erwerbs eines neuen Fahrzeugs muss also keine neue beglaubigte Kopie beantragt werden. Ausnahmen sind Mietfahrzeuge, wo die Laufzeit des Mietvertrages an die Fälligkeit der EWG-Lizenz angepasst werden muss.
Transportunternehmen, können beim Transportministerium - Direzione Generale APC - Via Caraci 36 - 00157 ROM - eine Ermächtigung für Länder beantragen, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, wenn sie eine EWG-Lizenz besitzen.
Rückgabe
Für die Rückgabe der beglaubigten Kopien der EWG-Lizenz: Die beglaubigten Kopien müssen an das Kraftfahrzeugamt zurückgegeben werden:
- bei Erneuerung der EWG-Lizenz und Ausstellung neuer beglaubigter Kopien dieser Lizenz;
- bei Einstellung der Tätigkeit des gewerblichen Güterkraftverkehrs.
