- Einzelunternehmen;
- Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen.
Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen (2024)
Die Förderungen gelten für Einzelunternehmen, Personen oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen. Diese müssen in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-,Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und als Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern (JAE) eingestuft sein.
- Unternehmen müssen gemäß ihren jeweilig geltenden Gesellschaftsordnung im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sein;
- Freiberufler müssen in den Verzeichnissen oder Listen gemäß Art. 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sein. Selbstständige können nur für die erste Tätigkeit und innerhalb der ersten fünf Tätigkeitsjahren ansuchen.
Unternehmen, die bereits einen Beitrag gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 581 vom 23. August 2022 erhalten haben, sind ausgeschlossen.
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge
- Stempelmarke im Wert von 16 Euro. Die Stempelsteuer kann online (digitale Stempelmarke, @e.bollo) gezahlt werden. Als Alternative dazu müssen auf dem Antrag die Nummer und das Datum der telematischen Stempelmarke ersichtlich sein
- bei Referenten- und Beratungshonoraren müssen die Arbeitstage bzw. -stunden mit den entsprechenden Einzelpreisen angeführt sein
- ##1##
- ##2##
- die Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Durchführung bzw. Endrechnung im Jahr 2024 oder;
- die Bestellung, Auftragsbestätigung und Anzahlung im Jahr 2024 und die Lieferung und Endrechnung bzw. Durchführung im Jahr 2025 oder;
- die Bestellung, Anzahlung, Auftragsbestätigung, Lieferung bzw. Durchführung im Jahr 2024 und die Endrechnung im Jahr 2025,
- Amt für Handwerk und Gewerbegebiete: handwerk.artigianato@pec.prov.bz.it;
- Amt für Handel und Dienstleistungen: handel.commercio@pec.prov.bz.it;
- Amt für Industrie und Gruben: industrie.industria@pec.prov.bz.it;
- Funktionsbereich Tourismus: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it.
- Nach Einreichung des Antrages wird eine Empfangsbestätigung an das zertifizierte E-Mail-Postfach (PEC) gesendet;
- sofern der Antrag genehmigt werden kann, wird ein Beitrag in Höhe von 60 % der anerkannten Ausgaben im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt;
- Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach Gewährung der Beiträge und auf Grundlage des Auszahlungsantrags, der alle abgerechneten Ausgaben (Rechnungen und Zahlungsbelege) enthält. Im spezifischen sind folgende Unterlagen für die Abrechnung vorgesehen:
- ##6## Auszahlungsantrag (Funktionsbereich Tourismus);
- Rechnungen;
- Zahlungsbelege
- Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers: ##7##
Muss der CUP (einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?
Der CUP muss auf allen Rechnungen angegeben sein, die Gegenstand des Beitragsantrags sind.
Bis wann wird der Beitrag ausgezahlt?
Die Rechnungen wurden vor der Antragstellung ausgestellt. Sind sie abrechnungsfähig?
Alle rechtlichen Verpflichtungen, die die Investition unumkehrbar machen und die vor dem Datum der Antragstellung eingegangen werden, führen zum Ausschluss der gesamten damit verbundenen Investition. Dies gilt für die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die auch nur Teilbeträge betreffen wie Akontorechnungen, Kaufvorverträge mit Anzahlung, Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder Warenbegleitscheine.
Rechtsgrundlagen:
- Beschluss der Landesregierung vom 2. Februar 2024, Nr. 17 ##11##
- Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, Abschnitt II und Abschnitt V „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft”
- ##12## vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
Die Datenschutzerklärung kann unter folgendem Link nachgelesen werden: ##13##
Abteilung Wirtschaftsentwicklung
Garibaldistraße 14, 39100 BozenTelefon:
+39 0471 41 37 00 - Amt für Industrie und Gruben
+39 0471 41 36 40 - Amt für Handwerk und Gewerbegebiete
+39 0471 41 37 40 - Amt für Handel und Dienstleistungen
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it
