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Cëdes dl servis: 1959

Hydrografischer, hydrologischer und glaziologischer Dienst

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Partí

Der hydrographische und hydrologische Dienst befasst sich mit:

  • Überwachung der Oberflächen- und Grundwasserressourcen, des Schneewasseräquivalents und des Sedimenttransports in den Gewässern in Südtirol;
  • Verwaltung, Instandhaltung und kontinuierliche Verbesserung und Anpassung der Netze zur Wasserstand- und Grundwasser-Überwachung des Landes;
  • Erstellung von hydrologischen Bilanzen für die Haupteinzugsgebiete in Südtirol;
  • Beratung und Gutachtertätigkeit zu den Themen Wasserverfügbarkeit und Extremereignisse;
  • Datenvalidierung, Fassung und Publikation von hydrologischen Analysen;
  • Führung und Weiterentwicklung von hydrologischen und hydrodynamischen Modellen zur Unterstützung der Planung sowie zur Vorhersage und Bewältigung von Hochwasser und Wasserknappheit.

Die Arbeitsgebiete des Gletscherdienstes sind:

  • Koordination der Längenmessung der Gletscherfronten und Bestimmung von Vorstoß oder Rückzug der Gletscher;
  • Aktualisierung und Verwaltung des Gletscherinventars des Landes;
  • Erstellung von Massenbilanzstudien für einige ausgewählte Gletscher;
  • Publikation der Messdaten und der durchgeführten glaziologischen Studien.

Sie haben Zugriff auf die Daten der Pegelstationen in Echtzeit über die entsprechende Website: Aktuelle Pegelstände


Was kann in Echtzeit abgefragt werden?

Sie haben Zugriff in Echtzeit auf:

  • Wetterwerte
  • Hydrometrische Daten
  • Wasserstände der Etsch
  • Schneefall in den Dolomiten
  • Windgeschwindigkeit in den Bergen

Ist es möglich, eine technische Beratung über den Zustand der Wasserressourcen in Südtirol zu erhalten?

Ja, der hydrographische und hydrologische Dienst gibt spezifische Empfehlungen und Stellungnahmen zur Verfügbarkeit von Wasserressourcen und zu Extremereignissen ab.

Wo finde ich aktuelle Daten über den Vorstoß oder Rückzug der Gletscher?

Die Daten der Gletscherfrontmessungen und die Ergebnisse der glaziologischen Kampagnen werden vom glaziologischen Dienst veröffentlicht und sind online verfügbar.


Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 26. Mai 1976, Nr. 18.