Die Rente ist nicht an die wirtschaftliche Lage des Begünstigten gebunden, unterliegt jedoch der jährlichen Zahlung eines Versicherungsbeitrags durch den Antragsteller.
Eine Antragstellung auf Aufnahme in den Fonds ist nicht mehr möglich.

Die Rente ist nicht an die wirtschaftliche Lage des Begünstigten gebunden, unterliegt jedoch der jährlichen Zahlung eines Versicherungsbeitrags durch den Antragsteller.
Eine Antragstellung auf Aufnahme in den Fonds ist nicht mehr möglich.
Personen, die keinen Anspruch auf eine Rente durch Pflichtbeiträge erworben haben.
Die Voraussetzungen betreffen Wohnsitz, Alter und Sozialversicherungsstatus.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie seit mindestens 5 Jahren in der Provinz Bozen wohnhaft sein. Darüber hinaus muss die versicherte Person bzw. der Ehepartner seit mindestens 3 Jahren in der Region wohnhaft sein.
Sie müssen mindestens 65 Jahre alt sein.
Wenn Sie bei Erreichen des Renteneintrittsalters alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Rentenantrag stellen, können Sie Ihren Rentenanspruch nicht mehr verlieren.
Falls Sie Anspruch auf eine Rente aus Pflichtbeiträgen haben, wird die regionale Rente um den Betrag der anderen Rente gekürzt.
Verschiedene mögliche Anträge während der Beitragszeit:
Antrag auf Aussetzung: Formular ##2## für Hausfrauen, die noch nicht im Ruhestand sind und aus privaten oder beruflichen Gründen ihre jährlichen Beiträge für einen bestimmten Zeitraum aussetzen möchten;
Beitragsjahresverlängerung: Formular ##3## für Hausfrauen, die bereits alle Beitragsjahre gezahlt haben, diese aber um 1 bis 3 Jahre verlängern möchten, um eine höhere Rente zu erhalten;
Anrechnung von Rentenjahren: Formular ##4## für Hausfrauen, die die Anrechnung von Rentenjahren durch die Anerkennung von Erziehungs- und Betreuungsjahre für maximal 3 Kinder beantragen;
Rentenverzicht: Formular ##5## für Hausfrauen, die auf die Rente verzichten möchten mit dem Ziel, 80 % der bereits gezahlten Beiträge zu erhalten.
Der Service ist kostenlos.
Um die Altersrente erhalten zu können, muss die Hausfrau den jährlichen den Versicherungsbeitrag an das Land zahlen. Der Jahresbeitrag beträgt im Jahr 2025 1.686,00 €.
Eine Ermäßigung auf den Jahresbeitrag ist möglich. Der Rabatt wird nach dem Familieneinkommen berechnet und kann jährlich bis Juli beantragt werden (##2##).
So berechnen Sie den Rabatt im Jahr 2023 auf Basis der Einkommensklassen:
Es werden maximal 3 Jahre fiktive Beiträge anerkannt, und zwar:
Auf Antrag können diese Leistungen die Versicherungszeit um bis zu drei Jahre über die Mindestdauer von 15 Jahren hinaus verlängern und so die Rente erhöhen.
Maximal 5 Jahre. Die zuvor gezahlten Beiträge reduzieren die Versicherungszeit um 1 Jahr pro Versicherungsjahr – bis zu 5 Jahre. Bei Erreichen des Rentenalters muss die entsprechende Zeit nachgezahlt werden und der entsprechende Rentenbetrag wird ausgezahlt. Auf die Nachzahlung kann, abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen, ein prozentualer Rabatt von bis zu 50% gewährt werden.
Der Preis der Nachzahlung wird in einer einmaligen Zahlung geleistet. Es können sowohl obligatorische Versicherungsjahre als auch ausländische obligatorische Versicherungsjahre nachgeholt werden.
Es kann jederzeit auf das Versicherungsverhältnis verzichtet werden. In diesem Fall wird 80% des bereits gezahlten Betrags vor der Rente zurückerstattet.
Im Todesfall vor dem Rentenalter wird dem Ehepartner oder, falls dieser fehlt, den direkten Verwandten die tatsächlich gezahlten Beiträge, inflationsbereinigt, zurückerstattet. Die Pension ist nicht übertragbar.
Die Rente beträgt im Jahr 2025 € 520,50 pro Monat und € 6.766,50 pro Jahr, bei einer Beitragszahlung von 15 Jahren, auch mit der Anerkennung der Vorteile für die Erziehung von Kindern und die Pflege von pflegebedürftigen Familienangehörigen und mit der Nachzahlung von Versicherungsjahren. Wenn die Beitragszeit mehr als 15 Jahre beträgt, erhöht sich der Rentenbetrag entsprechend.
Die Frist für die Zahlung der Versicherungsbeiträge endet jeweils am 30. September eines jeden Jahres;
wenn der Zahlungstermin um mehr als 3 Monate überschritten wird, gilt dies als Verzicht;
wenn der Zahlungstermin überschritten wird, aber um weniger als 3 Monate, ist eine Strafe von 0,55% des Beitrags für jeden Tag der Verzögerung fällig;
die Frist für die Beantragung des Rabatts auf den Versicherungsbeitrag ist der 31. Juli jedes Jahres.
Ja, Sie können dies ändern, indem Sie das ein Formular Änderung der Zahlungsmethod ausfüllen, und es an die E-Mail-Adresse der Agentur senden: aswe.asse@provincia.bz.it oder über PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it.
Eine Hausfrau ist eine Person, die sich direkt, regelmäßig und überwiegend innerhalb ihrer Familie mit der Organisation und dem Ablauf des Familienlebens, der Pflege und Erziehung der Kinder oder von minderjährigen Familienmitgliedern sowie der Pflege und Unterstützung von Familienmitgliedern beschäftigt. Die Tätigkeit als Hausfrau muss auf professionelle Weise, aber ohne abhängige Beschäftigung, ohne Bezahlung und ohne sozialversicherungsrechtliche Absicherung ausgeführt werden. Es werden auch Männer als Hausfrauen betrachtet, solange ihre Tätigkeit den hier beschriebenen Kriterien entspricht.
Die freiwillige Altersrente der Region ist eine persönliche Versicherung für die Antragstellerin/den Antragsteller und setzt die Zahlung eines jährlichen Beitrags über einen Mindestzeitraum von 15 Jahren voraus.
Der Beitragssatz wird jährlich von der Region Trentino-Südtirol festgelegt.
Ziel der regionalen Versicherung ist es, der Hausfrau im Rentenalter, das dem 65. Lebensjahr entspricht, eine Rente in angemessener Höhe zu sichern, um die grundlegenden Bedürfnisse zu decken.
Diese Rente ist nicht übertragbar und unvereinbar mit anderen direkten Renten, also mit Renten oder ähnlichen Zahlungen, die auf Beiträgen beruhen, auch auf fiktiven Beiträgen.
Falls die versicherte Person bereits eine direkte Rente aus einer obligatorischen Beitragsversicherung (auch fiktiv) erhält, kann sie auf die regionale Versicherung gemäß Artikel 5-bis verzichten oder eine Reduzierung der regionalen Rente um den Betrag der anderen Rente wählen, wobei auch auf die Vorteile des Rückkaufs gemäß Artikel 7-bis verzichtet wird. Als nicht direkte Renten gelten solche, die aus freiwilligen privaten Versicherungen stammen.
Die freiwillige regionale Versicherung für Hausfrauen sieht die Möglichkeit vor, die Rente, die im Rentenalter bezogen wird, individuell anzupassen. Daher können die 15 Jahre der Beitragszahlung unterschiedlich zusammengesetzt werden, abhängig von der familiären, einkommens- und sozialversicherungsrechtlichen Situation der versicherten Person.
Der einfachste Fall ist der einer Person, die 15 Jahre lang den von der Regionalregierung festgelegten jährlichen Beitrag zahlt. Dieser Fall ist jedoch eher selten.
Es gibt drei verschiedene Arten von Beiträgen:
Die jährlich von der Regionalregierung festgelegten Beitragszahlungen;
fiktive Beiträge, die für maximal drei Jahre anerkannt werden;
Je nachdem, welchen Beitragstyp die Hausfrau wählen kann, kann der Beitragsplan der freiwilligen regionalen Versicherung erheblich variieren, sowohl in Bezug auf die Dauer als auch auf die Kosten der gesamten Versicherung. Es ist möglich, maximal 18 Beitragsjahre zu zahlen, die wie oben beschrieben zusammengesetzt werden, je nach persönlicher Situation.
Es können je nach persönlicher Situation maximal 18 Jahre Beiträge gezahlt werden, die sich wie oben beschrieben zusammensetzen.
Fiktive Beiträge werden für maximal drei Jahre anerkannt.
Sie können nur gewährt werden, wenn die Hausfrau die Erziehung ihrer Kinder von der Geburt jedes Kindes bis zum 15. Lebensjahr übernommen hat, ohne in diesem Zeitraum eine bezahlte Arbeit ausgeübt zu haben.
Die gleichen fiktiven Beiträge werden auch gewährt, wenn die Hausfrau die Pflege eines zu 100% hilfsbedürftigen Familienmitglieds übernommen hat, entweder in ihrer eigenen Wohnung oder in der des hilfsbedürftigen Familienmitglieds. In diesem Fall wird ein Jahr fiktiver Beiträge nach zwei Jahren Pflege anerkannt (um also drei Jahre fiktive Beiträge zu erhalten, muss das hilfsbedürftige Familienmitglied sechs Jahre lang gepflegt werden). Der Invaliditätsstatus muss durch ein entsprechendes Gutachten der zuständigen medizinischen Kommission nachgewiesen werden.
Zu den hilfsbedürftigen Familienmitgliedern zählen der Ehepartner, Verwandte bis zum vierten Grad und Schwager bis zum zweiten Grad.
Interessant ist, dass fiktive Beiträge vom Mindestbeitrag von 15 Jahren, der für die Altersrente erforderlich ist, abgezogen oder hinzugefügt werden können.
Die Hausfrau, die sich für die freiwillige regionale Versicherung anmelden möchte, kann bei der Anmeldung angeben, ob sie weniger als die 15 erforderlichen Beitragsjahre zahlen möchte (die Rente wird dann auf 15 Jahre berechnet) oder ob sie die vollen 15 Jahre zahlen und die fiktiven Beiträge hinzuzufügt. Im Rentenalter wird dann eine Rente berechnet, die auf 16, 17 oder 18 Jahren basiert. Falls die Person bei der Anmeldung nicht ausdrücklich angibt, dass sie die fiktiven Jahre abziehen möchte, werden diese Jahre automatisch zu den 15 erforderlichen Beitragsjahren hinzugefügt.
Falls die Hausfrau vor der Anmeldung zur freiwilligen regionalen Versicherung für Hausfrauen bei anderen Rentenkassen oder -fonds (auch im Ausland) Beiträge gezahlt hat, die ihr eventuell Ansprüche auf eine Altersrente verschaffen, können diese Beiträge rückgekauft werden. Die Hausfrau kann einen Zeitraum von maximal fünf Beitragsjahren aus anderen Rentenkassen oder -fonds rückkaufen, was 260 Beitragswochen entspricht, die für das Rentenrecht anerkannt werden. Dieser Rückkauf bedeutet jedoch nicht, dass nur die verbleibenden 10 Jahre gezahlt werden müssen, sondern dass für denselben Zeitraum eine Reduzierung des Beitrags auf die regionalen Beiträge gewährt wird (dieser Wert wird im Fragebogen zur Anmeldung angegeben). Der reduzierte regionale Beitrag, der durch den Rückkauf entsteht, muss von der Hausfrau bei Rentenbeginn in einer einzigen Zahlung beglichen werden.
Für Personen, die die erste Beitragszahlung innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung (der Termin wird ab dem Tag der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung berechnet) nicht leisten, wird das Versäumnis als Verzicht auf die Versicherung angesehen. Für Personen, die die jährlichen Beiträge für die Folgejahre nicht fristgerecht zahlen, gibt es die Möglichkeit, den Rückstand durch verspätete Zahlungen zu regulieren (die Frist ist der 30. September jedes Jahres), wobei eine Strafe von 0,55 % pro Tag für jeden verspäteten Zahlungstag hinzukommt. Diese Regulierung muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der ursprünglichen Frist erfolgen (d.h. bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres). Es ist auch möglich, innerhalb von drei Monaten nach der jährlichen Frist eine Anfrage zur Aussetzung der Beitragserhebung für das Jahr zu stellen, wenn ein Antrag auf Aussetzung aufgrund privater oder beruflicher Gründe vorgelegt wird. In diesem Fall verschieben sich die versicherten Jahre um genau ein Jahr. Die Person muss in diesem Fall keine Beiträge zahlen. In allen anderen Fällen wird das Versäumnis der Beitragszahlung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der jährlichen Frist als Verzicht angesehen, und die Agentur wird automatisch 80% der bereits gezahlten Beiträge ohne Zinsen oder Anpassungen zurückzahlen.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Informationen über die Dauer des Verfahrens, die mit dem Verfahren betraute Person, die Befugnis zur Vertretung im Falle der Untätigkeit sowie die verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe finden Sie unter dem folgenden Link: ##2##.