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Genehmigung zur Errichtung von Erdöllagern

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Partí

Moralische Voraussetzungen

In folgenden Fällen dürfen Sie die Handelstätigkeit nicht ausüben:

  • wenn gegen Sie Konkurs eröffnet wurde;
  • wenn Sie wegen eines nicht fahrlässigen Verbrechens, für das eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren vorgesehen ist, rechtskräftig verurteilt worden sind. Vorausgesetzt, im konkreten Fall wurde eine höhere Strafe als das gesetzliche Mindestmaß verhängt;
  • wenn Sie wegen eines der Verbrechen laut zweitem Buch, 2. und 8. Titel des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Zu diesen Verbrechen zählen Hehlerei, Geldwäsche, Ausstellung ungedeckter Schecks, betrügerische Verheimlichung der Zahlungsunfähigkeit, betrügerischer Bankrott, Wucher, Freiheitsberaubung zum Zwecke der Erpressung, Raub;
  • wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Aufnahme der Tätigkeit zu zwei oder mehr Freiheits- oder Geldstrafen rechtskräftig verurteilt worden sind. Die Verurteilungen müssen sich auf Straftaten nach den Artikeln 442, 444, 513, 513-bis, 515, 516 und 517 des Strafgesetzbuchs oder auf Straftaten im Zusammenhang mit dem in Sondergesetzen vorgesehenen Lebensmittelbetrug beziehen;
  • wenn Sie einer der im Gesetz vom 27. Dezember 1956, Nr. 1423 oder im Gesetz vom 31. Mai 1965, Nr. 575, vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen unterliegen.
    Oder wenn Sie als Gewohnheits-, Berufs- oder Hangverbrecher/-verbrecherin eingestuft worden sind.

Um die Genehmigung zu beantragen, müssen Sie Folgendes übermitteln: Antrag um Genehmigung zur Errichtung eines neuen Erdöllagers: Erdöllager – Antrag zur Errichtung.

Im Antrag um Genehmigung muss einen technischer Bericht mit folgendem Inhalt beigefügt sein:

  • Das Vorprojekt mit allgemeinem Lageplan der Anlage, Schema in Blöcken des Verarbeitungsablaufes und bzw. oder graphische Darstellung des vorgesehenen Abwicklungszyklus;
  • Lagerkapazität (ausgedrückt in Kubikmetern) der Anlage mit Angabe des Fassungsvermögens der einzelnen Tanks und deren Zweckbestimmung;
  • Art und Weise des Empfangs der Rohstoffe oder Produkte und Verteilung der gewonnenen Erdölprodukte;
  • Angabe des Besitzers oder der Besitzerin des Grundes, auf dem das Lager errichtet werden soll, unter Angabe der Dokumente, die bestätigen, dass der Grund dem Antragsteller oder der Antragstellerin tatsächlich oder potenziell zur Verfügung steht;
  • Falls erforderlich, Angabe der Daten, welche die Übermittlung der Unterlagen an die zuständigen Behörden betreffen, gemäß dem GvD vom 17. August 1999, Nr. 334, geändert durch das GvD vom 21. September 2005, Nr. 238.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen, die Sie bezahlen können, indem Sie per PEC an handel.commercio@pec.prov.bz.it das folgende Formular senden: Erklärung Einzahlung Stempelsteuer.

Für die Mitteilungen ist keine Stempelsteuer vorgesehen.


Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für den Antrag“ genannten Unterlagen per PEC an: handel.commercio@pec.prov.bz.it senden.


Innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Unterlagen wird Ihnen eine vorläufige Genehmigung erteilt, sofern keine zusätzlichen Unterlagen angefordert werden.


Braucht man eine Genehmigung für ein Erdöllager?

Ja, für die Errichtung und den Betrieb eines Erdöllagers ist eine Genehmigung des Amts für Handel und Dienstleistungen erforderlich. Nicht genehmigungspflichtig sind Lager mit einer Gesamtkapazität von maximal:

  • 10 m³ für Erdöle für Handelszwecke,
  • 25 m³ für Erdöle für den privaten Gebrauch, Industrie- oder Heizungszwecke

Welche Arten von Erdöllagern gibt es?

Erdöllager lassen sich je nach Verwendungszweck, Baustruktur und behördlicher Einstufung in verschiedene Typen einteilen.

Entsprechend dem Zweck der Lagerung

  • Betriebslager: für den internen Gebrauch von Unternehmen (z. B. Heizöl oder Kraftstoff für Maschinen für den industriellen Gebrauch, Eigenverbrauch).
  • Gewerbliche Lager: werden für den Verkauf oder Vertrieb von Erdölprodukten genutzt.
  • Strategische Lager: staatlich kontrollierte Reserven zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Notfall.

Gibt es auch Bestimmungen zur Brandverhütung und zum Schutz der Gewässer, die beachtet werden müssen?

Ja, bei Erdöllagern in Südtirol müssen Bestimmungen zur Brandverhütung und zum Gewässerschutz eingehalten werden.

Wie kann ich meine Genehmigung erneuern?

Senden Sie das folgende Formular: Erdöllager – Antrag auf Erneuerung per PEC an: handel.commercio@pec.prov.bz.it


Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Privacy Erdöllager