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Genehmigung für den Bau und die Inbetriebnahme von Wasserreservoirs

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Genehmigung für den Bau von Wasserspeichern (Staudämme und Speicher), die in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen fallen, gemäß Staatsgesetz vom 21. Oktober 1994, Nr. 584 und Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21. Der Dienst dient dem Schutz der öffentlichen Unversehrtheit und der Sicherheit der Gebiete und der Bevölkerung talseits der Stauanlagen und der Wasserspeicher.


Der Eigentümer oder die Eigentümerin von Wasserspeichern jeglicher Nutzungsart (z. B. Trinkwasser, Stromerzeugung, Bewässerung und/oder Frostberegnung, künstliche Beschneiung, Brandschutz, Erholung).

Der Betreiber oder die Betreiberin von Wasserspeichern jeglicher Nutzungsart (z. B. Trinkwasser, Stromerzeugung, Bewässerung und/oder Frostberegnung, künstliche Beschneiung, Brandschutz, Erholung).


Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihren Wohnsitz und die technischen Merkmale der Anlage: 

  • der Dienst gilt nur für Staudämme und Speicher mit einem Volumen von ≥ 5.000 m³ und ≤ 1.000.000 m³ bzw. einer Staudammhöhe ≤ 15 m
  • je nach vorgesehener Nutzung benötigen Sie sind möglicherweise weitere spezifische Genehmigungen und Bewilligungen
  • bei kleineren Dämmen liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden
  • für größere Staudämme liegt die Zuständigkeit bei der Generaldirektion für Stauanlagen und Wasserinfrastrukturen.

Technisches Amt für Stauanlagen (Ufficio tecnico per le dighe) des Ministeriums für Infrastrukturen und Transporte in Fondamenta S. Severo Castello n. 5016, 30100 Venedig: Telefon: +39 041 2410739; E-Mail: td.ve@mit.gov.it; PEC: digheve@pec.mit.gov.it.


Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit

  • ##3## mit ##4## mit digitaler Unterschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder des Betreiber bzw. der Betreiberin und des beauftragten Planers bzw. der beauftragten Planerin;
  • Kopie des Projekts auf Papier.
Erforderliche Unterlagen:
  • allgemeiner technischer Bericht;
  • hydraulischer Bericht;
  • hydrologischer Bericht;
  • geologischer Bericht;
  • geotechnischer Bericht;
  • Studie der Risikozonen durch Überschwemmung mit Lageplan und GIS-Datei (ESRI-Shapefile, System ETRS89 / UTM Zone 32N, EPSG 25832), die bestimmte Attribute enthält;
  • erläuternder Bericht zur Dammbruchstudie mit tabellarischen Ergebnissen;
  • grafische Darstellungen: Übersichtskarte, Lageplan, Schnitte, Zusatzbauwerke, Instrumentierung;
  • fotografische Dokumentation;
  • Kostenanalyse.

Ausführungsprojekt

  • ##6## mit ##4## und Nummer/Datum der Stempelmarke von 16,00 Euro;
  • digitale Unterlagen per PEC an: hydrostauanlagen.idrodighe@pec.prov.bz.it mit Unterschrift des Planers oder der Planerin und des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin;
  • Kopie des Projekts auf Papier.

Mitteilung der Ernennung eines Bauleiters/einer Bauleiterin

  • ##18##, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und des Bauleiters oder der Bauleiterin;
  • Sollte der Bauleiter bzw. die Bauleiterin nicht dem Planer bzw. der Planerin entsprechen, muss die ##4## auch vom Bauleiter bzw. von der Bauleiterin unterzeichnet werden;

Mitteilung der Ernennung der Abnahmekommission

  • ##19##, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und der Mitglieder der Kommission mit ##4##, unterschrieben von den Mitgliedern der Kommission;

Antrag auf Bewilligung zur Ausführung der Arbeiten

  • ##20##, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und des Bauleiters oder der Bauleiterin;

Mitteilung des Beginns der Arbeiten

  • ##21##, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und des Bauleiters oder der Bauleiterin;

Mitteilung über das Ende der Arbeiten und Beginn des einjährigen Probestaus

  • ##22## gemäß Projekt und ##23##. Die Mitteilung muss sowohl vom Eigentümer oder von der Eigentümerin bzw. vom Betreiber oder von der Betreiberin als auch vom beauftragten Bauleiter oder von der beauftragten Bauleiterin digital unterschrieben sein und das Datum der Fertigstellung der Arbeiten sowie das Datum des Beginns des einjährigen Probevollstaus enthalten;

Bauabnahme

  • Schlussbericht des Bauleiters oder der Bauleiterin mit Anlage der Proben:
  • ##24##
  • ##25##
  • ##26##
  • ##27##
  • Endstand der Arbeiten;
  • die Mitteilung muss vom Eigentümer/von der Eigentümerin bzw. vom Betreiber/von der Betreiberin und vom Bauleiter/von der Bauleiterin digital unterschrieben werden;
  • Abnahmekommission bestehend aus maximal drei Mitgliedern, eingeschrieben im Berufsverzeichnis, mit spezifischer Kompetenz im Bereich Stauanlagen (wenigstens ein Mitglied mit Laureat im Zivil- oder Umweltingenieurwesen);
  • für Speicher < 100.000 m³ und ohne Damm kann die Abnahme von einem befähigten Zivil- oder Umweltingenieur/einer befähigten Zivil- oder Umweltingenieurin vorgenommen werden;

Durchführung von außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten

  • ##28##, Antrag auf Mitteilung Ernennung eines beauftragten Technikers/einer beauftragten Technikerin für die Überwachung (Art. 5, Absatz 2, Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21), mit digitaler Unterschrift des Eigentümers/der Eigentümerin bzw. des Betreibers/der Betreiberin;

Handelt es sich bei dem Planer/der Planerin der außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten um eine andere Person als die zuvor genannten, so ist auch die ##4## zu übergeben.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke.



  1. Das Amt für Hydrologie und Stauanlagen holt die erforderlichen technischen Gutachten ein und informiert die Militärbehörde; 

  1. je nach Größe der Arbeit: 

  • Für Speicher mit einem Volumen von > 10.000 m³ oder einer Höhe von > 10 m wird das Ausführungsprojekt der Landeskommission für Stauanlagen vorgelegt; 
  • Für Speicher mit einem Volumen ≤ 10.000 m³ oder einer Höhe ≤ 10 m ist die Genehmigung des Direktors oder der Direktorin des Amts für Hydrologie und Stauanlagen erforderlich; 
  1. Das Lastenheft muss vor Beginn der Arbeiten vom Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. vom Betreiber oder der Betreiberin und dem Bauleiter oder der Bauleiterin unterzeichnet werden; 

  1. Nach der Abnahme stellt der Direktor bzw. die Direktorin des Amts für Hydrologie und Stauanlagen die Unbedenklichkeitserklärung für den Betrieb des Bauwerks aus. 


Kommission

Landeskommission für Stauanlagen - geplante Sitzungen:

  • Ende Mai 2025;
  • Ende August 2025;
  • Anfang März 2026;
  • Ende August 2026.

Fristen

Fristen für die Einreichung der Projektunterlagen:

  • Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit: 01.10.2025;
  • Ausführungsprojekt: 01.10.2025;
  • Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit (für die Sitzung im März 2026): 26.02.2026;
  • Ausführungsprojekt (für die Sitzung im August 2026): 26.02.2026.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Sind für den Genehmigungsantrag nützliche Dokumente verfügbar?

Ja, Sie können die folgenden Dokumente einsehen:

  • ##1##;
  • ##2##;
  • ##3##;
  • ##4##;
  • ##5##;
  • ##6##;
  • ##7##.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Wasserspeicher mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000.000 m³ oder einen Staudamm mit einer Höhe von mehr als 15 Metern bauen möchte?

In diesem Fall liegt die Zuständigkeit nicht bei der Autonomen Provinz Bozen, sondern bei der Generaldirektion für Stauanlagen und Wasserinfrastrukturen des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Zuständig ist das Technische Amt für Stauanlagen in Venedig, das Sie per E-Mail unter utd.ve@mit.gov.it oder per PEC unter digheve@pec.mit.gov.it erreichen können.