Descrizion
Beitrag im Sinne des Landesgesetzes Nr. 5/1997 für den Wiederaufbau und die Instandhaltung von Schutzhütten, die sich in Ihrem Eigentum befinden oder von Ihnen betrieben werden und sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.

Beitrag im Sinne des Landesgesetzes Nr. 5/1997 für den Wiederaufbau und die Instandhaltung von Schutzhütten, die sich in Ihrem Eigentum befinden oder von Ihnen betrieben werden und sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.
Die Schutzhütte, die Sie besitzen oder betreiben, muss sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.
Sie benötigen das ##2## mit der Fotokopie der Betriebslizenz als Anlage.
Legen Sie dem Antrag für Arbeiten, für die eine Baukonzession erforderlich ist, Folgendes bei:
Legen Sie für Vorhaben ohne Ermächtigung Folgendes bei:
Sie benötigen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro.
Sie können den Antrag beim Funktionsbereichs Tourismus einreichen:
Das Amt erhält Ihren Beitragsantrag mit den entsprechenden Anlagen.
Die Anträge werden in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und anhand der verfügbaren Mittel bearbeitet.
Die Gewährung des Beitrags wird von der bevollmächtigten Führungskraft des Funktionsbereichs Tourismus nach der Mitteilung an die PEC-Adresse angeordnet.
Der Antrag kann vom 1. Jänner und dem 15. Oktober eines jeden Jahres für Vorhaben eingereicht werden, die im darauffolgenden Jahr durchgeführt werden sollen.
Landesgesetz vom 07. April 1997, Nr. 5 („Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung von Schutzhütten“);
Beschluss vom 16. September 2025, Nr. 740 (Genehmigung der Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz vom 7. April 1997, Nr. 5, „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung von Schutzhütten“).
Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.