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Förderungen für öffentliche Schutzhütten

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Finanzielle Unterstützung für die alpinen Vereinigungen CAI und AVS für den Umbau und die Instandhaltung von Schutzhütten, welche von diesen betrieben werden oder sich in deren Besitz befinden. Die Schutzhütten müssen sich gemäß dem Landesgesetz Nr. 22/1982 auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.

 


Die alpinen Vereinigungen CAI und AVS, die eine anerkannte Schutzhütte in der Provinz Bozen besitzen.

 


Die Voraussetzungen sind: 

  1. die Vereinigung muss Eigentümerin der Schutzhütte sein; 
  2. die Schutzhütte muss im Gebiet der Provinz Bozen liegen;
  3. die Schutzhütte muss als solche anerkannt und im offiziellen Verzeichnis (Tabelle A) in der Anlage zu den Richtlinien des Landesgesetzes Nr. 5/1997 angeführt sein.

 


Antragsformular für die Gewährung eines Beitrags: ##3##.

Anlagen:

  • erläuternder Bericht für jedes Vorhaben, für das der Beitrag beantragt wird;
  • Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Vorhaben;
  • das von den zuständigen Behörden genehmigte Projekt und der technische Bericht mit einer Kopie der Baukonzession, falls vorgesehen.

Für die Auszahlung: ##4##, ##5##
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

 


Sie können das Ansuchen stellen:


  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  2. wenn alles in Ordnung ist, wird die Kommission des „Alpinbeirats“ einberufen, die über die Genehmigung Ihres Antrages entscheiden wird.