Finanzierung einer externen Beratung zwecks Umsetzung, Entwicklung und Förderung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im jeweiligen Einzugsgebiet.
Finanzierungen der externen Unterstützung für übergemeindliche Zusammenarbeit
Gemeinden.
Um eine Finanzierung für die externe Begleitung kann angesucht werden.
Vor Unterzeichnung einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit
- wenn eine zwischengemeindliche Zusammenarbeit angedacht wird;
- wenn eine zwischengemeindliche Zusammenarbeit konkret geplant wird.
Bei oder nach Unterzeichnung einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit
Wenn die zwischengemeindliche Zusammenarbeit bereits von den zuständigen Organen beschlossen bzw. operativ in Umsetzung ist, um Optimierungen derselben zu erwirken.
Für das Ansuchen benötigen Sie:
- Ansuchen zur Finanzierung der Beratungsleistung vor Unterzeichnung: ##4##;
- Ansuchen zur Finanzierung der Beratungsleistung bei oder nach Unterzeichnung: ##5##;
- Ersatzerklärung für die Auszahlung der Finanzierung der Beratungsleistung: ##6##.
Der Dienst ist unentgeltlich.
Für das Ansuchen sind die Formulare auszufüllen und samt detailliertem Kostenvoranschlag per PEC an das Amt für Gemeindenfinanzierung zu übermitteln.
Der Beitrag wird innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der vollständigen Dokumentation mit Dekret der Abteilungsdirektorin gewährt.
Die Beitragsansuchen können ganzjährig beim Amt für Gemeindenfinanzierung eingereicht werden.
Die Ausgaben müssen bis zum Ende des auf die Gewährungsmaßnahme oder auf die Anlastung der Ausgabe folgenden Jahres, falls letztere später erfolgt, abgerechnet werden.
In welchem Ausmaß wird die Finanzierung gewährt?
Es wird 80 Prozent von jeder Leistung laut Leistungskatalog finanziert.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach Vorlage der Ersatzerklärung der getätigten Ausgaben. Es sind keine Teilzahlungen oder Vorschüsse vorgesehen.
Rechtsgrundlagen
Die Finanzierung ist in der 13. Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2024 geregelt: Vereinbarungen zur lokalen Finanzierung.
Amt für Gemeindenfinanzierung
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 11 45
E-Mail: gemeindenfinanzierung@provinz.bz.it
PEC: gemeindenfinanzierung.finanzalocale@pec.prov.bz.it
Website: oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
