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Finanzierung der Durchführungspläne der Gemeinden

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Bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Finanzierung wird folgendermaßen unterschieden:
  1. Für vollständig unbebaute Mischgebiete:
  • die Ausarbeitung der Durchführungspläne für Mischgebiete wird von den Gemeinden beauftragt;
  • die Pläne werden gemäß Dekret des Landeshauptmannes vom 21. Februar 2023, Nr. 6 erarbeitet und genehmigt;
  • für die betreffenden Planungsgebiete wird ein Grünordnungsplan erstellt;
  1. Für bebaute Zonen (Mischgebiete, historischer Ortskern, Gebiete urbanistischer Neugestaltung):
  • die Ausarbeitung der Durchführungspläne, Wiedergewinnungspläne und Neugestaltungspläne für Mischgebiete (inkl. historischer Ortskern) und Gebiete urbanistischer Neugestaltung wird von den Gemeinden beauftragt;
  • für die betreffenden Planungsgebiete wird ein Grünordnungsplan erstellt.

Cie che n adrova

Für das Ansuchen um Finanzierung benötigen Sie:
  • ##1##;
  • ##2##.
Für die Auszahlung der Finanzierung benötigen Sie:
Es ist kein weiteres Ansuchen nötig. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der im Ansuchen angegebenen Erklärungen.
Das Landesamt für Landschafts- und Gemeindeplanung führt geeignete Stichprobenkontrollen durch. Es überprüft das Vorhandensein der Voraussetzungen gemäß Punkt I der Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung Nr. 4 vom 14. Juli 2025.
Der Dienst ist unentgeltlich.
 

Nscila vala inant

Innerhalb von 90 Tagen ab Ende der Einreichfrist um Finanzierung erfolgt die Gewährung der Finanzierung.

Tëmps y scadënzes

Die Ansuchen können jährlich innerhalb 30. Juni gestellt werden.
 

Dumandes che vën dant suvënz

In welchem Ausmaß wird die Finanzierung gewährt?

Pauschale Kostenbeteiligung für Durchführungspläne für vollständig unbebaute Mischgebiete:
  • Fläche bis 1.000 m²: 0,00 Euro
  • Fläche > 1.000 – 2.000 m²: 5.000,00 Euro
  • Fläche > 2.000 – 3.000 m²: 7.500,00 Euro
  • Fläche > 3.000 – 4.000 m²: 10.000,00 Euro
  • Fläche > 4.000 – 5.000 m²: 12.500,00 Euro
  • Fläche > 5.000 – 7.500 m²: 17.500,00 Euro
  • Fläche > 7.500 – 10.000 m²: 20.000,00 Euro
  • Fläche > 10.000 – 12.500 m²: 22.500,00 Euro
  • Fläche > 12.500 – 15.000 m²: 25.000,00 Euro
  • Fläche > 15.000 – 17.500 m²: 27.500,00 Euro
  • Fläche > 17.500 – 20.000 m²: 30.000,00 Euro
  • Fläche über 20.000 m²: 35.000,00 Euro

Pauschale Kostenbeteiligung für Durchführungspläne für bebaute Zonen:
  • Fläche bis 1.000 m²: 0,00 Euro
  • Fläche > 1.000 – 2.000 m²: 7.500,00 Euro
  • Fläche > 2.000 – 3.000 m²: 10.000,00 Euro
  • Fläche > 3.000 – 4.000 m²: 15.000,00 Euro
  • Fläche > 4.000 – 5.000 m²: 20.000,00 Euro
  • Fläche > 5.000 – 7.500 m²: 25.000,00 Euro
  • Fläche > 7.500 – 10.000 m²: 30.000,00 Euro
  • Fläche > 10.000 – 12.500 m²: 35.000,00 Euro
  • Fläche > 12.500 – 15.000 m²: 40.000,00 Euro
  • Fläche > 15.000 – 17.500 m²: 45.000,00 Euro
  • Fläche > 17.500 – 20.000 m²: 50.000,00 Euro
  • Fläche über 20.000 m²: 55.000,00 Euro