Vorrangige Ziele dieser Leistungen sind die Sicherstellung einer gesunden, warmen, ausgewogenen, nährstoffreichen, schmackhaften, abwechslungsreichen und vor allem bedarfsgerechten Mahlzeit zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs, um ernährungsbedingten Krankheiten und Fehlernährung vorzubeugen und entgegenzuwirken und den Verbleib in der gewohnten Wohn- und Lebenssituation zu ermöglichen.
Cëdes dl servis: 3446
Essen auf Rädern und Essen ohne Zustellung
Der ambulante Betreuungsdienst bietet Betreuungsbedürftigen in schwierigen Lebenssituationen, die nicht mehr in der Lage sind, sich ausreichend und gesund zu ernähren, eine warme Mahlzeit.
Vorrangige Ziele dieser Leistungen sind die Sicherstellung einer gesunden, warmen, ausgewogenen, nährstoffreichen, schmackhaften, abwechslungsreichen und vor allem bedarfsgerechten Mahlzeit zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs, um ernährungsbedingten Krankheiten und Fehlernährung vorzubeugen und entgegenzuwirken und den Verbleib in der gewohnten Wohn- und Lebenssituation zu ermöglichen.
Vorrangige Ziele dieser Leistungen sind die Sicherstellung einer gesunden, warmen, ausgewogenen, nährstoffreichen, schmackhaften, abwechslungsreichen und vor allem bedarfsgerechten Mahlzeit zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs, um ernährungsbedingten Krankheiten und Fehlernährung vorzubeugen und entgegenzuwirken und den Verbleib in der gewohnten Wohn- und Lebenssituation zu ermöglichen.
Personen in schwierigen Lebenssituationen, die nicht mehr in der Lage sind, sich ausreichend und gesund zu ernähren.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen Essen auf Rädern und Essen ohne Zustellung ist, dass im Umfeld der Betreuungsbedürftigen keine familiären oder außerfamiliären Ressourcen vorhanden sind oder organisiert werden können, die eine altersgerechte Verpflegung sicherstellen.
Für die Essen auf Rädern gilt zudem die Zugangsvoraussetzung, dass keine familiären oder außerfamiliären Ressourcen zur Verfügung stehen oder organisierbar sind, die den Transport der Betreuungsbedürftigen zu den Orten, an denen Essen ohne Zustellung angeboten werden (vertraglich gebundene Gasthäuser/Restaurants, Mensen, etc.) oder die Abholung der Mahlzeiten übernehmen können.
Für die Essen auf Rädern gilt zudem die Zugangsvoraussetzung, dass keine familiären oder außerfamiliären Ressourcen zur Verfügung stehen oder organisierbar sind, die den Transport der Betreuungsbedürftigen zu den Orten, an denen Essen ohne Zustellung angeboten werden (vertraglich gebundene Gasthäuser/Restaurants, Mensen, etc.) oder die Abholung der Mahlzeiten übernehmen können.
Füllen Sie das entsprechende Formular aus ##1##.
Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Sozialsprengel ein.
Für Tarifbegünstigung können Sie dieses Formular ausfüllen ##2##.
Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Sozialsprengel ein.
Für Tarifbegünstigung können Sie dieses Formular ausfüllen ##2##.
Die Leistungen sind kostenpflichtig. Die Nutzerinnen und Nutzer können um Tarifbegünstigung ansuchen. Hier finden Sie das entsprechende Formular:
Der Nutzer beteiligt sich am festgelegten Tarif, und zwar im Rahmen des jeweiligen Einkommens und Vermögens, wie es vom D.LH. vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, vorgesehen ist.
- 4,20 € für ein volles Menü mit Zustellung daheim,
- 3,80 € für ein volles Menü ohne Zustellung.
Die jeweiligen Höchsttarife werden von den territorial zuständigen Trägerkörperschaften entsprechend den Herstellungskosten für eine volle Mahlzeit festgelegt.
Der zuständige Dienst entscheidet aufgrund einer Einschätzung, ob die Zugangskriterien für die Inanspruchnahme der Leistungen gegeben sind.
Der zuständige Dienst entscheidet aufgrund einer Einschätzung, ob die Zugangskriterien für die Inanspruchnahme der Leistungen gegeben sind.
Für die Ansuchen um die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Wie kann ich Einspruch erheben?
Gegen die Entscheidungen der Körperschaft kann innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden.Gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, und Artikel 4 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, wegen Gesetzeswidrigkeit.
