Antrag auf Erneuerung des Befähigungsnachweises für Seilbahnbedienstete.
Erneuerung der Befähigungsbescheinigung für Seilbahnbetreiber
Seilbahnbedienstete, die im Besitz eines Befähigungsnachweises sind.
Sie müssen im Besitz eines Befähigungsnachweises für Seilbahnbedienstete und aller erforderlichen Unterlagen sein (siehe die ##1##).
- ##1##;
- ärztliches Zeugnis;
- ein Passbild;
- abgelaufener Befähigungsnachweis;
- Kopie des Zahlungsbelegs der Stempelmarke.
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: ##2##.
Sie müssen zwei Stempelmarken zu je 16,00 Euro kaufen, ausschließlich auf it.epays.it (wie in der Anlage ##3## erklärt).
Sie müssen den Antrag auf Erneuerung einreichen und die erforderlichen Unterlagen beifügen. Der Antrag kann
- persönlich oder
- per E-Mail eingereicht werden: seilbahnen@provinz.bz.it oder
- per PEC an die Adresse: seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it.
Ihr Befähigungsnachweis wird erneuert.
Der Befähigungsnachweis:
- hat eine Gültigkeit von fünf Jahren bis zum vollendeten 65. Lebensjahr;
- hat eine Gültigkeit von drei Jahren bis zum vollendeten 70. Lebensjahr;
- vollendet der Inhaber/die Inhaberin während der Gültigkeitsperiode des Befähigungsnachweises das 65. Lebensjahr, so ist der Nachweis drei Jahre lang gültig;
- Für Personen, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, beträgt die Gültigkeitsdauer ein Jahr;
- Bei Vollendung des 75. Lebensjahres verfällt der Befähigungsnachweis endgültig für den Dienstrang eines Betriebsleiters/einer Betriebsleiterin und mit dem 80. Lebensjahr endgültig auch für den Dienstrang eines Maschinisten/einer Maschinistin.
Wie können die Stempelmarken bezahlt werden?
Sie können die Stempelmarke ausschließlich auf dem Zahlungsportal it.epays.it erwerben. Befolgen Sie hierzu die ##5##.
Wie können die Dokumente übermittelt werden?
Die Dokumente können per Post, persönlich im Amt, mit Mail an folgende Adresse: seilbahnen@provinz.bz.it oder mit PEC: seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it übermittelt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Amt für Seilbahnen
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 46 00 /+39 0471 41 46 01
E-Mail: seilbahnen@provinz.bz.it
PEC: seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
