Antrag auf Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin oder auf Verlängerung der Ernennung unter der Koordination des betrieblichen Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Ernennung und Erneuerung als ehrenamtliche Tierschutzwache
Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin ausüben möchten.
Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit als Tierschutzpolizist und Tierschutzpolizistin ausüben möchten, müssen Sie:
- einen Befähigungskurs besucht haben;
- die vorgeschriebene Abschlussprüfung bestanden haben.
- Das folgende Formular für das Ansuchen um Ernennung zum Tierschutzpolizisten und zur Tierschutzpolizistin oder um Erneuerung eines bestehenden Ernennungsdekrets: ##2##;
- im Falle der Absolvierung des Befähigungskurses außerhalb des Landesgebiets der Provinz Bozen die Unterlagen über die Dauer und den Inhalt des Befähigungskurses sowie die Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache;
- im Falle der Erneuerung zusätzlich zum Formular das Original des Erkennungsausweises.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
Wie Sie den Antrag stellen:
- laden Sie das Antragsformular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei;
- senden Sie alles an den betriebsärztlichen Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes per:
- E-Mail an die Adresse: vet@sabes.it;
- PEC an die Adresse: vet@pec.sabes.it;
- an das Amt in Papierform im Laura-Conti-Weg 4 - 39100 Bozen.
- Das Amt prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen.
- wenn alles in Ordnung ist, werden Sie zum Tierpolizisten oder zur Tierpolizistin ernannt oder Ihr bestehendes Ernennungsdekret wird erneuert;
- Sie können jederzeit auf Ihre Funktion als Tierpolizist oder Tierpolizistin verzichten, indem Sie das folgende Formular ausfüllen: ##2##.
Die Ernennung erfolgt für fünf Jahre.
Ich habe einen Kurs für Tierpolizisten und Tierpolizistinnen außerhalb der Provinz besucht. Wird der Titel in Bozen anerkannt?
Ja, wenn die eingereichten Unterlagen in Ordnung sind.
Muss ich nach 5 Jahren um eine Erneuerung ansuchen oder geschieht dies automatisch?
Nein, Sie werden vom Landestierärztlichen Dienst kontaktiert, der das Erneuerungsverfahren durchführt.
Wird der Befähigungskurs für Tierpolizisten und Tierpolizistinnen jedes Jahr organisiert?
Der Kurs wird vom Landestierärztlichen Dienst auf Antrag des Tierärztlichen Dienstes des Bozner Sanitätsbetriebs organisiert.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz vom 15. Mai 2000, Nr. 9 in geltender Fassung, „Massnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“, Artikel 15.
Dekret des Landeshauptmanns vom 8. Juli 2013, Nr. 19 in geltender Fassung, „Durchführungsverordnung im Bereich Schutz der Tierwelt“, Abschnitt IV.
Beschluss vom 23.05.2005, Nr. 1749, „Tierschutzpolizei - Übertragung der mit der Koordinierung der Tierschutzpolizisten verbundenen Aufgaben an den überbetrieblichen Tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes Bozen“.
Landestierärztlicher Dienst
Laura-Conti-Weg 4, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 63 51 00
E-Mail: vet@provinz.bz.it
PEC: vet@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it
