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Ermächtigung zur Nutzung des Qualitätszeichens Südtirol

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Das Qualitätszeichen Südtirol ist ein Erkennungsmerkmal, das zur Kennzeichnung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse verwendet wird. Diese Lebensmittel weisen eine hohe Qualität auf und dürfen daher die geografische Angabe „Südtirol“ tragen.

Das Qualitätszeichen kommuniziert und garantiert, dass das Erzeugnis:

  • nach hohen, selektiven und objektiven Qualitätskriterien erzeugt wird;
  • von regionaler Herkunft ist und eine transparente Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
Die Einhaltung der verschiedenen Qualitätskriterien wird von unabhängigen, zertifizierten Kontrollstellen überprüft.

Das Qualitätszeichen Südtirol ist eine eingetragene Marke und in folgenden Ländern geschützt: in der gesamten EU (Europäische Union), in der Schweiz, in China, Norwegen, Russland und im Vereinigten Königreich.

 


Alle, die am Qualitätszeichen interessiert sind.


Es sind keine Voraussetzungen notwendig.


Um das Qualitätszeichen zu beantragen, müssen Sie den Antrag ##2## ausfüllen.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
Im Falle der Unterzeichnung des Vertrages zur Nutzung des Qualitätszeichens fallen folgende Kosten an:

  • jährliche Zeichennutzungsgebühr (je nach Sektor zwischen 30€ und 350€);
  • jährlicher Beitrag für Werbemaßnahmen (variiert je nach Sektor).

 

 



  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach dessen Eingang eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen wurde.
  3. Die beauftragte Kontrollstelle prüft das Unternehmen und die Erzeugnisse.
  4. Wenn alles in Ordnung ist, wird der Vertrag über die Nutzung des Qualitätszeichens mit der Provinz geschlossen.

Es sind keine Fristen vorgesehen.

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Qualitätszeichen.

Für welche Erzeugnisse kann das Qualitätszeichen Südtirol beantragt werden?

  1. Brot und Backwaren;
  2. Beeren und Steinobst;
  3. Gemüse und Kartoffeln;
  4. Obstprodukte;
  5. Grappa;
  6. Gewürze und Kräuter;
  7. Eier von Legehennen mit Auslauf im Freien;
  8. Milch und Milcherzeugnisse;
  9. Honig;
  10. Fleisch;
  11. Bier.

 



Amt für Handel und Dienstleistungen

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 37 40

PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
E-Mail: handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it/de/home


Jasmin Mair - Rechnungsausstellung der jährlichen Vergütung 

Verena Huber - Verträge; Sanktionen; Fachkommissionen Apfel, Beeren und Steinobst, Obstprodukte, Honig, Brot, Milch und Milchprodukte, Kräuter und Gewürze

Heidelinde Mair - Fachkommissionen Grappa, Eier, Bier, Fleisch, Speck, Gemüse und Kartoffeln

Petra Giovanelli - Graphische Anwendungen

Luca Zanon - Sanktionen, Fachkommission Wein


Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.