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Ermächtigung zur Ausübung von Rafting, Fluss-Trekking und Kanusport

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Antrag beim Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität um Ermächtigung zur Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten wie Rafting, River-Trekking und Kanusport in Südtirol. Die Ausübung dieser Aktivitäten ist in Südtirol auf bestimmte Flussstrecken und bestimmte jährliche Zeiträume begrenzt.

 


Unternehmen und Vereine, welche die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.


Um eine Ermächtigung zu beantragen, müssen Sie:

  • bei der Handelskammer eingetragen sein, wobei die angegebene Tätigkeit mit jener im Antrag übereinstimmen muss;
  • im Fall von Rafting eine Befähigung als Raftingguide IV/A (oder eine gleichwertige Befähigung) besitzen;
  • in anderen Fällen über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.


  • Kopie der entsprechenden Qualifikation (z. B. Kopie des Raftingguide-Ausweises IV/A, Kopie des Mitgliedsausweises des italienischen Raftingverbands FIRaft oder eines vergleichbaren Verbandes);
  • vollständiger Handelsregisterauszug;
  • Verzeichnis der verwendeten Boote;
  • ##1##.

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von je 16 Euro kaufen, es sei denn, Sie sind davon befreit.

 



  1. Das Amt prüft den Antrag und die Unterlagen.
  2. Das Amt kontaktiert den Antragsteller/die Antragstellerin, wenn Unterlagen fehlen.
  3. Ansonsten bzw. nach Erhalt der nachgereichten Unterlagen stellt das Amt innerhalb von 30 Tagen die Ermächtigung aus und übermittelt das Schifffahrtsregister.
  4. Sämtliche durchgeführte Tätigkeiten sind im Schifffahrtsregister einzutragen. Das ausgefüllte Register ist dem Amt innerhalb 31.12. eines jeden Jahres zuzusenden.

Bei einer Änderung der genehmigten Tätigkeit ist der Antrag in gleicher Weise erneut einzureichen.


Der Antrag um Ermächtigung einschließlich der erforderlichen Anlagen muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden.

Zusammen mit der Ermächtigung erhalten Sie vom Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität das Schifffahrtsregister. Dieses Register muss ausgefüllt, unterzeichnet und dem Amt innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres zugesendet werden.

 


Um welche Sport- und Freizeitaktivitäten handelt es sich?

Es handelt sich um gewerbliche Tätigkeiten, die von Unternehmen oder Vereinen gegen Bezahlung angeboten, organisiert und durchgeführt werden, z. B.: 

  • Rafting: Befahren von Flüssen oder Wildbächen in Schlauchbooten (Rafts), die von einem oder einer erfahrenen Raftingguide geführt werden, oftmals in Gruppen;
  • River-Trekking: Wandern an Wasserläufen, im Fluss oder am Flussufer entlang, an kleineren Abschnitten manchmal auch mit Schwimmen oder Klettern kombiniert;
  • Kanu: eine Sportart, die mit leichten und langen Booten (Ruderboote, Kayaks) auf Flüssen oder Seen ausgeübt wird, wobei die Boote mit Rudern bewegt werden.

Auf welchen Flussstrecken sind die Aktivitäten erlaubt?

Die zugelassenen Flussstrecken finden Sie in folgendem Dokument: Liste der zugelassenen Flussstrecken.

Warum braucht es eine Ermächtigung für diese Sport- und Freizeitaktivitäten?

Zum Zwecke des Monitorings und zum Schutz des öffentlichen Interesses.