Ansuchen um Eintragung in das Landesverzeichnis der Lieferfirmen von prothetischen Behelfen, um 100 % des vorgesehenen Tarifs für maßgefertigte Behelfe, die in der Anlage 5, Verzeichnis 1 des Dekrets des Präsidenten des Ministerrates vom 12. Januar 2017 enthalten sind, zu erhalten.
Eintragung in das Landesverzeichnis der Lieferfirmen von prothetischen Hilfsmitteln
Lieferfirmen von prothetischen maßgefertigten Behelfen.
Sie müssen vorab in das Verzeichnis der Hersteller von Medizinprodukten nach Maß beim Gesundheitsministerium eingetragen sein.
- Registrierung im Herstellerverzeichnis für maßgefertigte Medizinprodukte des Gesundheitsministeriums.
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Zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro.
Senden Sie Ihren Antrag auf Eintragung per PEC an das Amt für Gesundheitssteuerung: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it.
Die Eintragung in das Landesverzeichnis erfolgt durch Dekret des zuständigen Abteilungsdirektors oder der zuständigen Abteilungsdirektorin.
Sie können den Antrag jederzeit einreichen.
Für welche Behelfe muss man die Eintragung in das Landesverzeichnis beantragen?
Ausschließlich für maßgefertigte prothetische Behelfe.
Wie erfolgt die Eintragung?
Durch das Dekret des Abteilungsdirektors oder der Abteilungsdirektorin wird die Firma in das Verzeichnis eingetragen.
Der Dienst unterliegt den gesamtstaatlichen Vorschriften sowie jenen der Autonomen Provinz Bozen.
Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Amt für Gesundheitssteuerung
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 80 50 / +39 0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
- Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
