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Cëdes dl servis: 3419

Deckung der Betriebskosten der Dorflifte 2026

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Für die Deckung der Betriebskosten kann ein jährlicher Beitrag bis zu maximal 15.000,00 Euro gemäß De Minimis Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt werden.


Es können die Betreiber der Dorflifte  um einen Beitrag ansuchen. Die Liste der Betreiber ist im Anhang G zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35 veröffentlicht.



Stempelmarke im Wert von 16 Euro.
Die Stempelsteuer kann online (digitale Stempelmarke, @e.bollo) gezahlt werden. Als Alternative dazu müssen auf dem Antrag die Nummer und das Datum der telematischen Stempelmarke ersichtlich sein.
 

Das Ansuchen kann ausschließlich über den Online-Dienst myCIVIS gestellt werden, indem die nachstehenden Schritte befolgt werden:
  1. Klicken Sie auf „zum Online-Dienst in myCIVIS" und melden Sie sich an. Die Anmeldung ist mit SPID, Bürgerkarte oder CIE möglich;
  2. Um auf den Dienst zugreifen zu können, muss zunächst eine Vertretung beantragt werden.
  3. Die beantragte Vertretung muss vom zuständigen Landesamt genehmigt werden. Sobald die Vertretung akzeptiert wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse;
  4. Mit einer gültigen und aktiven Vertretung kann nun der Antrag eingereicht werden. Geben Sie alle erforderlichen Daten ein.


Die Gesuche können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres eingereicht werden.

Wie viele Gesuche kann ich im Jahr einreichen?

Es kann pro Unternehmen nur ein Antrag eingereicht werden.

Können alle Skilifte einen Antrag stellen?

Nein, nur Dorflifte gemäß Anhang G zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35.

Muss ein Auszahlungsantrag eingereicht werden?

Nein, der Beitrag wird gewährt und zeitgleich ausbezahlt.