Für die Deckung der Betriebskosten kann ein jährlicher Beitrag bis zu maximal 15.000,00 Euro gemäß De Minimis Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt werden.
Deckung der Betriebskosten der Dorflifte 2026
Es können die Betreiber der Dorflifte um einen Beitrag ansuchen. Die Liste der Betreiber ist im Anhang G zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35 veröffentlicht.
- Klicken Sie auf „zum Online-Dienst in myCIVIS" und melden Sie sich an. Die Anmeldung ist mit SPID, Bürgerkarte oder CIE möglich;
- Um auf den Dienst zugreifen zu können, muss zunächst eine Vertretung beantragt werden.
- Die beantragte Vertretung muss vom zuständigen Landesamt genehmigt werden. Sobald die Vertretung akzeptiert wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse;
- Mit einer gültigen und aktiven Vertretung kann nun der Antrag eingereicht werden. Geben Sie alle erforderlichen Daten ein.
Wenn Sie unter den Begünstigten gemäß Anhang G, Dekretes des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35, aufscheinen, erhalten Sie einen Beitrag in Höhe von bis zu 15.000 Euro;
Wie viele Gesuche kann ich im Jahr einreichen?
Es kann pro Unternehmen nur ein Antrag eingereicht werden.
Können alle Skilifte einen Antrag stellen?
Nein, nur Dorflifte gemäß Anhang G zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35.
Muss ein Auszahlungsantrag eingereicht werden?
- Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997 und die entsprechenden Anwendungsrichtlinien;
- Beschluss der Landesregierung vom 15. Juli 2025, Nr. 518: Beschluss der Landesregierung vom 15. Juli 2025, Nr. 518
Amt für Industrie und Gruben
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 00
E-Mail: industrie@provinz.bz.it
PEC: industrie.industria@pec.prov.bz.it
Website: economia.provincia.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr
