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Bestätigung von Hypotheken zu Gunsten Dritter

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Partí

Descrizion

Es handelt sich um eine Bestätigung, welche die Bestellung einer Hypothek zugunsten Dritter auf eine geförderte Wohnung ermöglicht, die sich im zweiten Jahrzehnt der Sozialbindung befindet.

Die Bestätigung dient der Eintragung einer Hypothek im Grundbuch.


Chi possa pa nuzé l servisc

Ansuchen können Personen, die über eine Wohnung verfügen, die einer zwanzigjährigen Sozialbindung unterliegt, und sich im zweiten Bindungsjahrzehnt befinden. Die Sozialbindung beträgt zwanzig Jahre, wenn die Wohnbauförderung vor dem 23.03.2016 gewährt wurde.


Recuisic

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Bestätigung beantragen zu können:

  • Die Wohnung muss einer zwanzigjährigen Sozialbindung unterliegen.
  • Die Bindung darf noch nicht abgelaufen sein.
  • Und das erste Bindungsjahrzehnt muss bereits abgelaufen sein.

Cie che n adrova

Sie benötigen das Antragsformular für die Ausstellung der Bestätigung der Bestellung von Hypotheken zu Gunsten Dritter.

Füllen Sie es aus, unterschreiben es und versehen es mit einer entwerteten Stempelmarke oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld: ##1##;

Fügen Sie dem Formular die Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei.

Kaufen Sie eine Steuermarke im Wert von 16 Euro.


Coche fé dumanda

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Antrag beim Amt für Wohnbauprogrammierung einzureichen:


Nscila vala inant

Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert:

  • ob die geförderte Wohnung einer zwanzigjährigen Sozialbindung unterliegt;
  • ob die Bindung schon abgelaufen ist und;
  • ob das erste Bindungsjahrzehnt bereits abgelaufen ist;

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Amt die entsprechende Bestätigung aus.


Tëmps y scadënzes

Für diesen Dienst gibt es keine festen Einreichfristen.
Die Verfahrensdauer beträgt 30 Tage ab Einreichung des Antrags.


Dumandes che vën dant suvënz

Kann ich die Bestätigung auch beantragen, wenn die Sozialbindung bereits abgelaufen ist?

Nein, in diesem Fall wird die Bestätigung nicht ausgestellt. Ist die Bindung bereits abgelaufen, müssen Sie stattdessen die Bestätigung über den Fristablauf der zwanzigjährigen Sozialbindung beantragen (##1##)

Wie kann ich feststellen, ob die Sozialbindung meiner geförderten Wohnung zehn oder zwanzig Jahre beträgt?

Die Dauer der Sozialbindung hängt von den Vorschriften ab, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Wohnbauförderung gegolten haben.

  • wenn die Wohnbauförderung vor dem 23.03.2016 gewährt wurde, beträgt die Dauer der Sozialbindung 20 Jahre;
  • wenn die Wohnbauförderung nach dem 23.03.2016 gewährt wurde, beträgt die Dauer der Sozialbindung 10 Jahre.

Wie kann ich feststellen, ob ich mich im zweiten Bindungsjahrzehnt befinde?

Um zu prüfen, ob das erste Bindungsjahrzehnt bereits abgelaufen ist, muss festgestellt werden, ab wann die zwanzig Jahre zu zählen beginnen. Der Beginn der Bindung hängt von den Vorschriften ab, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Wohnbauförderung gegolten haben:

  • wenn die Wohnbauförderung vor dem 27.01.1999 gewährt wurde, beginnt die Sozialbindung mit dem Datum der Zulassung zur Förderung;
  • wurde die Wohnbauförderung ab dem 27.01.1999 gewährt, beginnt die Sozialbindung mit dem Datum der Erklärung über die tatsächliche Besetzung der geförderten Wohnung.

Hinweis: Wohnungen, die nach dem 23.03.2016 gefördert wurden, unterliegen einer zehnjährigen Bindung – eine solche Ermächtigung ist daher nicht erforderlich.