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Beratungsstudien für den Verkehr von Transportmitteln

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Partí

Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Beratungsagentur für den Verkehr von Transportfahrzeugen.

Die Beratungsagenturen für den Verkehr von Transportfahrzeugen sind von der Provinz (im Sinne des Gesetzes 264/1991) ermächtigt, im Auftrag der Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen jede Art von Antrag einzureichen, der in die Zuständigkeit des Kraftfahrzeugamtes fällt.

Zum Beispiel: Zulassungen, Eigentumsübertragungen, Hauptuntersuchungen, Abnahmen usw.

Sie finden die einzelnen Beratungsagenturen in diesem Verzeichnis: ##1##.


Beratungsagenturen, die Beratungstätigkeiten für den Verkehr von Transportfahrzeugen erbringen wollen.


Zur Ausübung der Beratungstätigkeit für den Verkehr von Transportfahrzeugen müssen die vom Gesetz vom 8. August 1991, Nr. 264, vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein.


  • ##1##;
  • außerdem müssen Sie über den pagoPA-Zahlungsbeleg über 16 Euro mit dem Tarifcode N019 der Tarifliste von Bozen verfügen.


Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.